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Politik: Nur wer dauernd schuftet, darf früher gehen

Rentenversicherer kritisieren Ungerechtigkeiten bei der Rente mit 67 – nicht zuletzt für die Frauen

Wie gerecht oder ungerecht geht es zu in der Rentenversicherung? Was Beitragszahler, Rentner und Politiker oft hoch emotional diskutieren, ist bei den Rentenversicherern selber, die sich gern auf ihre mathematischen Formeln zurückziehen, normalerweise kein Thema. Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt? Genauestens berechnet. Rendite? Im positiven Bereich natürlich, bei durchschnittlicher Lebenserwartung. Und alle werden gleich behandelt – nach ihren Beitragsjahren eben und nach exakt definierten sozialpolitischen Kriterien.

Bei dem Gesetzentwurf zur Rente mit 67 jedoch, der an diesem Mittwoch das Kabinett passieren soll, sorgen sich auch die Versicherer um die Rentengerechtigkeit. Das betrifft vor allem die geplante Ausnahmeregelung für „besonders langjährig Versicherte“. Bekanntlich sollen Versicherte weiterhin mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen können, wenn sie mindestens 45 Jahre lang Pflichtbeiträge bezahlt haben. Profitieren würde davon vor allem eine Klientel, wie Alexander Gunkel, derzeit Vorstandschef der Deutschen Rentenversicherung, meint: „Zumeist männliche Versicherte, die eine weitgehend ununterbrochene Versicherungsbiografie aufweisen, im Verlaufe ihres Lebens nicht von Arbeitslosigkeit betroffen waren und keine Tätigkeit ausgeübt haben, die zu einer vorzeitigen Erwerbsminderung führte.“ Die Folge wäre eine „Umverteilung zu Lasten von Frauen, Erwerbsgeminderten, Arbeitslosen sowie Versicherten mit lückenhaften Versicherungsverläufen“. Dies sei „auch aus sozialpolitischen Gründen nicht vertretbar“.

Gunkel gehört dem Arbeitgeberlager an, das mit der Ausnahmeregelung Probleme hat. Doch auch Ursula Engelen-Kefer, die im Rentenversicherungsvorstand die Arbeitnehmerinteressen vertritt, erkennt eine kritikwürdige Privilegierung. Schließlich werden etwa Beiträge für Arbeitslose in der Sonderregelung nicht berücksichtigt. Und in der Statistik zeigt sich auch die geschlechtsspezifische Schlagseite deutlich: Im Neurentnerjahrgang 2004 hatten gut 27 Prozent der Männer 45 Versicherungsjahre. Bei den Frauen waren es vier Prozent.

Allerdings muss die Gewerkschafterin Engelen-Kefer auch die vertreten, die einen Knochenjob seit der Lehre durchgezogen haben und mit 65 entsprechend abgearbeitet sind. So versucht sie es mit einem Spagat: Die Ausnahmeregelung für die Versicherten mit 45 Jahren Pflichtbeiträgen sei „zu unterstützen“, sagt sie. Allerdings seien gleichzeitig die Nachteile für die anderen in einem „umfassenderen Konzept“ zu beseitigen. So müssten Unterbrechungen im Erwerbsleben wegen Kindererziehung, Pflege oder Langzeitarbeitslosigkeit „mehr als bisher über Steuern ausgeglichen werden“, sagt Engelen-Kefer, ohne Zahlen zu nennen. Und auch der Zugang zur Erwerbsminderungsrente müsse wieder erleichtert werden.

Gerechtigkeitsprobleme sehen die Rentenversicherer auch für die Altersgruppe der heute 30- bis 45-Jährigen. Die Rente mit 67 schmälere deren Rendite stärker als die von älteren oder jüngeren Versicherten, zitiert Gunkel aus einem Gutachten. Der Grund: Von der Altersanhebung seien die Jahrgänge 1961 bis 1976 weitgehend betroffen, von den verringerten Beitragssätzen profitierten sie aber „nur relativ kurze Zeit“. Alles in allem verringere sich ihre Rendite um 0,25 bis 0,35 Prozentpunkte.

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