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Politik: Oberlandesgericht: Bezeichnung als "Sozialparasit" strafbar

Die Bezeichnung von Ausländern als "Sozialparasiten" ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt als Volksverhetzung strafbar. Mit dieser Entscheidung (Az: 2 Ss 147/00) hob das OLG einen Freispruch des Landgerichts Limburg auf, das die Bezeichnung "Sozialparasiten" als nicht strafbar beurteilt hatte.

Die Bezeichnung von Ausländern als "Sozialparasiten" ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt als Volksverhetzung strafbar. Mit dieser Entscheidung (Az: 2 Ss 147/00) hob das OLG einen Freispruch des Landgerichts Limburg auf, das die Bezeichnung "Sozialparasiten" als nicht strafbar beurteilt hatte. Vor dem Limburger Gericht hatte sich ein 33 Jahre alter Angehöriger der Jungen Nationaldemokraten und Beigeordneter eines Gemeindevorstands im hessischen Lahn-Dill-Kreis für die Behauptung zu verantworten, der deutsche Staat finanziere mit Millionenbeträgen "eine Invasion unseres Volkes mit Sozialparasiten". Der Begriff "Parasiten", so das OLG, bezeichne tierische oder pflanzliche Schädlinge. Auf Menschen angewendet, stelle die Bezeichnung ein krasses "Unwerturteil" dar.

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