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Politik: Oder-Neiße-Linie: Vor zehn Jahren erkannte Deutschland die Ostgrenze an

Am 21. Juni 1990 verabschiedeten der Bundestag und die am 18.

Am 21. Juni 1990 verabschiedeten der Bundestag und die am 18. März demokratisch gewählte Volkskammer gleichlautende Resolutionen zur Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze. Sie waren zwar nicht völkerrechtlich bindend, aber eine politische Festlegung, die das letzte Hindernis auf dem Weg zur deutschen Einheit beseitigte, wie dies die Zwei-plus-Vier-Konferenz gefordert hatte. Kanzler Kohl sagte in seiner Regierungserklärung: "Entweder wir bestätigen die bestehende Grenze, oder wir verspielen unsere Chance zur Einheit." Der Bundestag nahm die Entschließung mit 487 Ja- und 15 Nein-Stimmen bei drei Enthaltungen an, in der Volkskammer stimmten sechs Vertreter dagegen, 18 enthielten sich.

Ein großer Teil der Bevölkerung der früher fast rein deutschen Oder-Neiße Gebiete war 1944/45 mit der sich zurückziehenden Ostfront geflohen, eine nahmhafte Zahl wurde später vertrieben oder ausgesiedelt. Nach dem Potsdamer Abkommen sollte ein Friedensvertrag die deutsch-polnische Grenze endgültig festlegen, zu dem es aber nie kam. Die Gebiete östlich von Oder und Neiße wurden unter vorläufige polnische Verwaltung gestellt; die dort verbliebenen Deutschen sollten ausgesiedelt werden. Auch die ostdeutschen Kommunisten weigerten sich nach 1945 zunächst, die Oder-Neiße-Linie anzuerkennen. Erst als der Ost-West-Konflikt sich zuspitzte, bestätigte Ost-Berlin die Grenze im Görlitzer Vertrag 1950, nicht zuletzt auf sowjetischen Druck. Die Bundesrepublik bekannte sich im Warschauer Vertrag von 1970 zur Oder-Neiße-Grenze, blieb allerdings beim Friedensvertragsvorbehalt: Der Vertrag binde ein künftiges geeintes Deutschland nicht.

Auf dem Weg zur Einheit vermied Kanzler Kohl es lange, die Grenze anzuerkennen, was zu Misstrauen in Polen führte - und zur Forderung, an den Zwei-plus-Vier-Gesprächen teilzunehmen. Deshalb waren die Resolutionen der beiden deutschen Parlamente vor zehn Jahren so wichtig. Das vereinte Deutschland schloss mit Polen am 14. November 1990 den endgültigen Grenzvertrag.

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