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Politik: Öcalans letzter Versuch - der Generalstaatsanwalt beharrt auf der Todesstrafe

Am 29. Juni dieses Jahres hatte das türkische Gericht auf der Gefängnisinsel Imrali die Todesstrafe über den Rebellenchef Abdullah Öcalan verhängt.

Am 29. Juni dieses Jahres hatte das türkische Gericht auf der Gefängnisinsel Imrali die Todesstrafe über den Rebellenchef Abdullah Öcalan verhängt. Und auch wenn manche Beobachter den jüngsten Vorstoß von "Apo", wie der PKK-Führer in Kurdenkreisen genannt wird, wie auch die gehorsame Reaktion des Führungsrates der PKK als letzten Versuch werten, Öcalans Leben noch zu retten, sind die Chancen dafür offenbar überaus gering.

Eine harte Linie gegenüber der PKK vertrat jetzt erst wieder Generalstaatsanwalt Savas im Berufungsprozess. "Trotz des Drucks ausländischer Politiker, die Öcalan unterstützen, und der feindseligen Haltung so genannter Menschenrechtsorganisationen gegen die Türkische Republik wird die Bestätigung des Urteils gegen den Angeklagten Abdullah Öcalan beantragt." Mit diesen Worten zitierte ihn am Donnerstag die halbamtliche Nachrichtenagentur Anatolia. Öcalan habe "die blutigste Terrororganisation des 20. Jahrhunderts" angeführt.

Das Oberste Berufungsgericht in Ankara tritt nach einer Sommerpause am Beginn des Monats September zu seiner entscheidenden Sitzung zusammen - genau zu jenem Zeitpunkt also, zu dem Öcalan den Rückzug der PKK-Kämpfer aus der Türkei befahl. Sollte das Berufungsgericht dann das Todesurteil bestätigen, müssen vor einer Vollstreckung noch das Parlament und Staatspräsident Demirel zustimmen. In der Türkei gibt es nach wie vor einen starken öffentlichen Druck für die Vollstreckung des Todesurteils. Es wäre die erste Hinrichtung in dem Land seit 1984.

Nach der Urteilsverkündung Ende Juni hatten zahlreiche Politiker, Organisationen, Staaten und auch die Europäische Union gefordert, Öcalan nicht hinzurichten. In dem seit 15 Jahren andauernden Konflikt zwischen der PKK und dem türkischen Militär sind insgesamt mehr als 37 000 Menschen ums Leben gekommen.

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