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Urteile des Bundesverfassungsgerichts dürfen in Radio und Fernsehen live übertragen werden.

© dpa

Öffentlichkeit von Prozessen: Das Fernsehen sollte in Gerichtssäle dürfen

Justizminister Heiko Maas will Gerichtssäle für das Fernsehen öffnen. Ein überfälliger Schritt, denn Öffentlichkeit gehört zum Verfassungsstaat. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Kamera läuft, die Show kann beginnen. Justizminister Heiko Maas will die Gerichtssäle für das Fernsehen öffnen. Mit dem kuriosesten Argument dagegen hat sich Bettina Limperg, die Präsidentin des Bundesgerichtshofs (BGH), zu Wort gemeldet. Das Ansehen der Justiz sei gefährdet, glaubt sie, wenn der Richter sich verhaspelt oder sonst zur Lachnummer macht, dann lande das Ganze in der Comedy-Ecke.

Oh Graus. Wenn dies das größte Problem sein sollte, darf es getrost übergangen werden. Die Urteilsverkündungen der höchsten Bundesgerichte – und nur um sie geht es zunächst – sind meist in einer Weise unkomisch, dass nicht einmal der schönste Versprecher sie retten kann. Mehr noch, sie sind langweilig. Wichtig zwar und für Kenner interessant, aber öde für das Publikum. Auch im TV-Zeitalter bliebe die Justiz, wie sie immer war.

Die Revolution, die Minister Maas da plant, ist ohnehin nicht nur überfällig, sie steht auch so in der Verfassung, verankert im Rechtsstaats- und Demokratieprinzip. Recht wird in Deutschland öffentlich verhandelt, gesprochen und geschrieben. Der einzige Moment, in dem Recht geheim sein darf, ist die Beratung des Gerichts. Zu einem Zeitpunkt, als Google schon zu Deutschlands Lieblingssuchmaschine wurde, setzte sich das Bundesverfassungsgericht dennoch darüber hinweg und erklärte das TV zum Teufelsmedium: „Risiken der Selektivität bis zur Verfälschung“, erkannten die Fernsehrichter – als ob die Wahrheit über Prozesse allein in der Lügenpresse steht und das Internet noch nicht erfunden wäre.

Rechtsprechung gehört zum Bildungsauftrag

Es wäre schon damals, vor 15 Jahren, an der Zeit gewesen, Paragraf 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes, wonach „Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung“ verboten sind, zu kippen, oder besser, wie Maas es jetzt vorhat, zu öffnen. Selbstverständlich muss für Zeugen und Angeklagte im Strafgericht ein anderer Persönlichkeitsschutz gelten als für Rechtsanwälte, die in Verwaltungsverfahren das Kanzleramt vertreten. Doch das lässt sich regeln.

Fernsehen im Gerichtssaal, das ist keine Frage des Abwägens. Öffentlichkeit ist eines der, wenn nicht das konstituierende Element des modernen Verfassungsstaats. Verändert sie sich, haben die staatlichen Institutionen mit den neuen Bedingungen umzugehen, um nicht zu erstarren. Ansehen verlieren die Gerichte, wenn sie sich dieser Einsicht verschließen. Es wurde genug gewartet, um neue Medien in der alten Justiz zu erproben.

Zu wissen, was im Namen des Volkes gesprochen wird, gehört zur Grundversorgung. Es gehört zum Bildungsauftrag. Womit wir bei zwei Kernbegriffen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wären. Hier könnte er eine neue Aufgabe bekommen, die dem umstrittenen steuerähnlichen Finanzierungsmodell eine Legitimität gibt, die ihm bislang fehlt.

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