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Politik: Öfter mal was Neues

Seit dem Start der Hartz-Arbeitsmarktreformen hat die Bundesregierung immer wieder Hand an die vier Gesetzespakete angelegt. Relativ zügig wurden die Regeln für die Personal-Service-Agenturen geändert – es wird nicht mehr jede Arbeitsagentur verpflichtet, eine Verleihfirma einzurichten.

Seit dem Start der Hartz-Arbeitsmarktreformen hat die Bundesregierung immer wieder Hand an die vier Gesetzespakete angelegt. Relativ zügig wurden die Regeln für die Personal-Service-Agenturen geändert – es wird nicht mehr jede

Arbeitsagentur verpflichtet, eine Verleihfirma einzurichten. Im Frühjahr 2005 verabredeten der damalige Arbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) und der CDU-Arbeitsmarktexperte Karl-Josef Laumann, die Regeln über den Zuverdienst für Arbeitslosengeld-II-Empfänger zu überarbeiten, die Anfang des Jahres in Kraft getreten waren. Die große Koalition brachte in diesem Frühjahr das „Hartz-IV-Fortentwicklungsgesetz“ auf den Weg, mit dem Missbrauch beim ALG II eingedämmt werden soll. Außerdem wurde zum Sommer die Förderung der Existenzgründung verändert – Ich-AG und Überbrückungsgeld wurden zusammengelegt. ce

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