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Illegale Raffinerien sind im Nigerdelta weit verbreitet. Doch für die Verseuchung der Sumpflandschaft reichen oft schon Löcher in den mittlerweile bis zu 50 Jahren alten Pipelines. Das Foto zeigt eine illegale Ölfabrik im Bundesstaat Bayelsa im Süden Nigerias.

© Reuters

Ölpest im Nigerdelta: Ölpest in Nigeria – Shell haftet nur ein bisschen

Bei Verseuchung durch Sabotage müssen Konzerne in der Regel nicht zahlen. Gericht verurteilt nur die nationale Tochterfirma.

Ein niederländisches Gericht hat den Ölkonzern Shell Nigeria zur Zahlung von Schadenersatz wegen einer Ölpest im Nigerdelta verurteilt. Die Höhe der Summe wird in einem zweiten Verfahren festgelegt. Die Klagen dreier weiterer nigerianischer Bauern und der niederländischen Umweltorganisation Milieudefensie wies das Gericht jedoch zurück.

Teile des Nigerdeltas versinken in einer schlammigen braun-schwarzen Brühe. Es gibt unzählige Lecks in den Ölpipelines der Konzerne, die im Süden Nigerias seit gut 50 Jahren Erdöl fördern. Shell Nigeria ist der größte Investor, aber auch andere internationale Ölkonzerne sind Kooperationen mit dem staatlichen nigerianischen Ölkonzern eingegangen. 2008 sind vier Bauern und Fischer vor ein Zivilgericht in Den Haag gezogen. Ein Jahr später erklärte das Gericht sich prinzipiell für zuständig und hörte die Fälle an.

Milieudefensie hat die Kläger unterstützt, weil die Umweltschützer einen Präzedenzfall schaffen wollten. Nach ihrer Argumentation ist auch die Firmenzentrale für Verfehlungen ihrer Tochterunternehmen in aller Welt verantwortlich. Das wies das Gericht zurück. Verantwortlich sei allein Shell Nigeria. Shell Nigeria wiederum argumentiert, dass die meisten Ölverschmutzungen eine Folge von Sabotage seien. Ihre teilweise 50 Jahre alten Pipelines sehen die Shell-Verantwortlichen höchstens in zehn Prozent der Fälle als verantwortlich für eine Ölpest an. Shell zeigte sich am Mittwoch sehr zufrieden mit dem Urteil. Milieudefensie und die drei abgewiesenen Kläger wollen dagegen in Berufung gehen.

In den verhandelten Fällen ist es nach Einschätzung der Richter um Ölschäden durch Sabotage gegangen. In einem Fall sah das Gericht Fahrlässigkeit bei Shell, weil das Öl dort durch einen Hahn an einem stillgelegten Bohrloch gestohlen worden ist. Erst 2010 habe Shell während des laufenden Verfahrens eine Betonsicherung angebracht, monierte das Gericht. In den anderen Fällen könne Shell für die Sabotage nicht verantwortlich gemacht werden. Nach nigerianischem Recht könne ein Ölkonzern dafür nicht bestraft werden, argumentierten die Richter.

Vor zwei Jahren hat das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (Unep) eine Studie über Umweltschäden im Ogoniland durch die Ölindustrie vorgelegt. Unep stellte schwerwiegende Gefahren für Gesundheit und Umwelt fest. Vor nigerianischen Gerichten sind die Bauern schon mehrfach gescheitert. Ein Grund dafür könnte die Beteiligung der staatlichen nigerianischen Ölgesellschaft an der Ölförderung an Land sein. Diese Beteiligung nennt Shell auch regelmäßig als Bremse für mehr Umweltengagement, denn Investitionen müssten immer entsprechend der Beteiligung der jeweiligen Ölfirmen getätigt werden. Der staatliche Ölkonzern kürze Investitionen in die Modernisierung von Pipelines oder die Beendigung des Abfackelns von bei der Ölförderung anfallendem Gas jedoch regelmäßig, heißt es bei Shell.

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