Politik: Oktober1999
Für die deutschen Botschaften genügt im Regelfall ein „Carnet de Touriste“ (CdT) als Nachweis für die Seriosität des Antragstellers. Am 15.
Für die deutschen Botschaften genügt im Regelfall ein „Carnet de Touriste“ (CdT) als Nachweis für die Seriosität des Antragstellers. Am 15. Oktober geht ein Erlass an die GUSVertretungen, die Anwendung der CdT auszuweiten.
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