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Schäuble

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Online-Durchsuchung: Opposition kritisiert Gesetz-Entwurf

Gezerre um die Online-Durchsuchung: Innenminister Wolfgang Schäuble sieht das BKA-Gesetz "zu hundert Prozent" vom Grundgesetz gedeckt. Grüne und FDP wollen trotzdem vor das Verfassungsgericht ziehen.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) sieht das neue Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKA) im Einklang mit der Verfassung. Das Gesetz entspreche "zu hundert Prozent dem Grundgesetz", sagte Schäuble am Mittwoch in Berlin. Möglichen Verfassungsbeschwerden von FDP und Grünen sehe er gelassen entgegen. Das Gesetz sollte am Nachmittag vom Bundestag verabschiedet werden. Demnach soll das BKA zur Abwehr von Terrorgefahren unter anderem die Befugnis zu heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern sowie zur optischen und akustischen Wohnraumüberwachung erhalten.

Grünen-Fraktionschefin Renate Künast hält dagegen die Online-Durchsuchungen für verfassungswidrig, weil damit gar kein Freiheitsraum mehr für den unbescholtenen Bürger gelassen werde. Ziel von Schäuble sei es offenbar, ein deutsches FBI zu schaffen, das sowohl Geheimdienstbefugnisse als auch kriminalpolizeiliche Befugnisse habe, sagte Künast. Sie hoffe, dass der Gesetzentwurf in Bundestag oder Bundesrat gestoppt wird. Ansonsten werde sie vor das Bundesverfassungsgericht gehen.

FDP: Gesetz verletzt rechtsstaatlich Prinzipien

Auch die FDP hält das BKA-Gesetz für verfassungsrechtlich problematisch. Der FDP-Innenexperte Max Stadler stellte klar, seine Partei lehne das Gesetz geschlossen ab. Eine Überprüfung durch Karlsruhe sei "nahezu unumgänglich". Durch die Neuregelung würden "vielfach rechtsstaatliche Prinzipien verletzt". Stadler verwies insbesondere auf die Möglichkeit der heimlichen Online-Durchsuchung. Hier sei das mindeste, was in einem Rechtsstaat verlangt werden könne, dass darüber ein unabhängiger Richter entscheide. Der FDP-Politiker äußerte zudem grundsätzliche Zweifel an der Notwendigkeit einer Ausweitung der Kompetenzen des BKA.

Linke sieht mangelhafte Kontrolle

Der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion, Wolfgang Neskovic, hält ebenfalls Teile der Novelle des BKA-Gesetzes für verfassungswidrig. Mit dem neuen BKA entstehe in Deutschland eine Spitzelzentrale, die alles wisse und alles dürfe, sagte Neskovic. Er sprach sich für eine parlamentarische Kontrolle des BKA aus. "Es ist doch widersinnig, dass der Bundestag Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst kontrolliert, dass BKA aber unkontrolliert bleibt", sagte Neskovic.

Der frühere Innenminister Gerhart Baum (FDP), der immer wieder Kritik an den Sicherheitsgesetzen geübt hat, ist davon "überzeugt, dass Karlsruhe das Gesetz wirklich ernsthaft in Frage stellen wird, jedenfalls in einigen Teilen." Dieser weitere Schritt "bei der sicherheitspolitischen Aufrüstung" Deutschlands sei aus seiner Sicht nicht notwendig, sagte Baum. (ae/ddp)

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