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Online-Überwachung: Hirsch: Strafverfolger brauchen Trojaner-Gesetz

Der frühere FDP-Politiker Burkhard Hirsch unterstützt Forderungen von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) nach einem Trojaner-Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung bei der Strafverfolgung.

„Friedrich kommt damit aber verdammt spät“, sagte Hirsch dem Tagesspiegel. Bereits seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung 2008 sei klar gewesen, dass Bund und Länder den Einsatz von Trojanern für Zwecke der sogenannten Quellen-TKÜ bei der Kommunikation via Computer klarstellen müssten. Dies betreffe auch nicht nur die Strafverfolgung, für deren Regelung Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zuständig ist, sondern auch das Bundeskriminalamtsgesetz, das in Friedrichs Ressort fällt, sowie die Polizeigesetze der Länder. Dass Leutheusser-Schnarrenberger bisher untätig geblieben ist, verteidigte Hirsch: „Der Innenminister ist der Bedarfsträger. Er muss zur Bundesregierung gehen und seinen Bedarf anmelden“, sagte Hirsch. Dies sei erst jetzt nach der Veröffentlichung des Chaos Computer Clubs (CCC) zum Bayern-Trojaner geschehen.

Hirsch kritisierte weiter, dass nun ein Schwarzer-Peter-Spiel zwischen Innen-und Justizministerium beginne. „Es wundert mich auch, mit welcher Leichtfertigkeit die Ministerien in den Ländern ihre Verantwortung wegschieben.“

Der Jurist und Bürgerrechtler Hirsch hatte das Bundesinnenministerium am vergangenen Freitag als Anwalt von der bevorstehenden Veröffentlichung des CCC informiert, damit Fahndungsmaßnahmen mit dem Trojaner zuvor rechtzeitig beendet werden könnten. Dem Hinweis war im  Ministerium jedoch zunächst nicht nachgegangen. (Tsp)

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