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Politik: Opfer zweiter Klasse?

Historiker Knabe: Geringe Ehrenpension für Verfolgte der SED-Diktatur ein „fatales Signal“

Von Matthias Schlegel

Berlin - Bis zum Sommer soll sie kommen, die Ehrenpension für Opfer der SED-Diktatur. Das ist erklärter Wille der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Doch die Betroffenen laufen Sturm gegen die Pläne: 250 Euro pro Monat sollen gezahlt werden – aber nur unter der Voraussetzung, dass jemand mindestens sechs Monate aus politischen Gründen in DDR- oder SBZ-Haft war und dass er wirtschaftlich bedürftig ist.

Der Direktor der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, hat Verständnis für den Unmut. „Anpassung in der Diktatur zahlt sich aus, Widerstand nicht.“ Davon gehe ein „fatales Signal“ an die nachfolgende Generation aus, wenn sie gefordert sei, die Demokratie zu verteidigen. Knabe spielt darauf an, dass mit dem geplanten Gesetz jährlich nur 48 Millionen Euro für die Opfer aufgebracht werden sollen, während allein 2006 rund 4,1 Milliarden Euro an ehemalige DDR-Eliten als Sonder- und Zusatzrenten ausgezahlt wurden. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums wurden davon allein 1,6 Milliarden Euro an ehemalige Angehörige der Nationalen Volksarmee, der Volkspolizei, der Stasi und des Zolls gezahlt.

Eng aneinandergerückt in „Ehemaligen“-Verbänden erstritten einstige Funktionsträger vor Gerichten immer wieder Nachbesserungen ihrer Renten, die nach dem Willen der letzten DDR-Regierung und -Volkskammer deutlich gestutzt werden sollten. „Eine täterfreundliche Gesetzgebung und Rechtsprechung haben bewirkt, dass man in Deutschland eine höhere Rente bekommt, wenn man zehn Jahre im Zuchthaus Bautzen als Wärter Dienst tat, als wenn man dort 20 Jahre in Haft saß“, beklagt Knabe in seinem Buch „Die Täter sind unter uns – Über das Schönreden der SED-Diktatur“, das dieser Tage im Propyläen-Verlag erscheint.

Die Koalitionsparteien betonen, die geplante SED-Opferrente orientiere sich „an vergleichbaren Regelungen für andere Opfergruppen“. Befürchtet wurde sogar, dass weitergehende Zugeständnisse an SED-Opfer die NS-Opfer brüskieren könnten. Knabe weist das zurück. Der Gesetzgeber nehme bei der SED-Opferrente den niedrigsten Standard der altbundesdeutschen Regelungen für NS-Opfer zum Maßstab. Und er ignoriere die deutlich günstigeren Regelungen für NS-Opfer im gesamten System der Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen. So seien die Entschädigungen für erlittene Haft bei NS-Verfolgten – gemessen am Lohn- und Gehaltsniveau zur Zeit ihres Inkrafttretens – deutlich günstiger gewesen.

Bei den Leistungen, mit denen gesundheitliche Haftfolgeschäden durch eine Versorgungsrente ausgeglichen wurden, hätten NS-Opfer nicht den kausalen Zusammenhang zwischen Haft und Schädigung nachweisen müssen – wie es Opfer der zweiten deutschen Diktatur tun müssen. 95 Prozent der entsprechenden Anträge von SED-Opfern würden nicht anerkannt, sagt Knabe. Da es sich bei den Opfern zumeist um das posttraumatische Belastungssyndrom handle, ist der Nachweis ohnehin schwer zu führen. Auch berufliche Rehabilitierung wird SED-Opfern schwer gemacht. Von den 70 000 einschlägigen Anträgen, die nach Angaben des Bundesinnenministeriums bis zum Jahr 2000 eingingen, wurde nur knapp die Hälfte anerkannt. Anders als NS-Verfolgte bekamen SED-Opfer keine Kapitalentschädigung für Zeiten, in denen sie ihren Beruf nicht ausüben konnten.

Knabe weist auch darauf hin, dass NS-Opfer in der DDR überaus großzügig versorgt und dass diese Leistungen ungeschmälert in Bundesrecht überführt wurden. Da im „Arbeiter- und Bauernstaat“ aber nicht nur Verfolgte des Nazi-Regimes, sondern auch Kämpfer gegen das Nazi-Regime bedacht wurden, zählten zu den Begünstigten auch viele DDR-Funktionäre. So bezog Erich Honecker bis zu seinem Tod eine solche Ehrenrente.

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