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Orden: Zumwinkel gibt Bundesverdienstkreuz zurück

Ex-Postchef Zumwinkel hat das Große Bundesverdienstkreuz zurückgegeben. Er war im Januar zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

2001 war Klaus Zumwinkel das Bundesverdienstkreuz verliehen worden. Nun bestätigte das Präsidialamt in Berlin, dass der frühere Postchef das Abzeichen zurückgibt wie es für den Fall einer rechtskräftigen Verurteilung vorgesehen ist. Denn Ordensträger sind gesetzlich zu einem ehrbaren Verhalten verpflichtet. Gibt ein Verurteilter die Auszeichnung nicht zurück, wird ein Ordensentziehungsverfahren eingeleitet (Bundesgesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen, Paragraf 4).

Auch den nordrhein-westfälischen Landesorden muss Zumwinkel zurückgeben. Nach Informationen der Bild-Zeitung war dieser Orden bis Montag noch nicht in der Düsseldorfer Staatskanzlei eingegangen. Zumwinkel war am 26. Januar 2009 vom Landgericht Bochum zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Darüber hinaus muss er eine Geldbuße von einer Million Euro zahlen. Zumwinkel hatte gestanden, Steuern in Höhe von fast einer Million Euro hinterzogen zu haben.

Telekom-Spitzelaffäre nicht ausgestanden

Auch die Telekom-Spitzelaffäre ist für Zumwinkel noch nicht ausgestanden. Der Spiegel berichtet in seiner aktuellen Ausgabe, das Unternehmen fordere von dem früheren Konzern-Aufsichtsratschef Schadensersatz. Ein entsprechendes Schreiben sei dem Ex-Manager vergangene Woche übersandt worden. Die Rheinische Post bezifferte in einem Bericht die Ansprüche unter Bezug auf Unternehmenskreise auf "viele hunderttausend Euro".

Laut Spiegel wird Zumwinkel vorgeworfen, persönlich den Auftrag zum Aufspüren von Informationslecks in der Telekom an die Konzernsicherheit gegeben zu haben. Damit hätte der Manager nicht nur seine Kompetenzen als Aufsichtsrat überschritten. Er hätte eine solche weit reichende Weisung wohl nach Auffassung von Juristen auch in ihrer Ausführung und in ihren Konsequenzen überwachen müssen. Ähnliches gelte für Ex-Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke. Schadensersatzforderungen gegen ihn müssten jedoch ­ anders als bei Zumwinkel ­ nicht der Vorstand, sondern der Aufsichtsrat der Telekom einleiten.

60 Personen sollen bespitzelt worden sein

Beide Manager hatten die Vorwürfe in Zusammenhang mit der Spitzelaffäre bisher weit von sich gewiesen. Die Telekom betont laut Spiegel, dass das "anwaltliche Anspruchsschreiben an Zumwinkel" keine Vorentscheidung im laufenden Strafverfahren sei. Dies sei allein Sache der zuständigen Staatsanwaltschaft.

Die Telekom hatte in den Jahren 2005 und 2006 durch das Ausspähen von Verbindungsdaten der Weitergabe von Interna an Journalisten etwa aus dem Aufsichtsrat auf die Spur kommen wollen. Das Unternehmen selbst hatte im Mai 2008 Anzeige erstattet und betreffende Unterlagen der Staatsanwaltschaft übergeben. Insgesamt sollen etwa 60 Personen bespitzelt worden sein. Die Bonner Staatsanwaltschaft ermittelt seit fast einem Jahr auch gegen Zumwinkel. (dpa)

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