zum Hauptinhalt
In der Klinik für Urologie am Universitätsklinikum Jena wird bei einer Operation einem Spender eine Niere entnommen, die für eine Transplantation vorgesehen ist.

© Jan-Peter Kasper / dpa

Organspende ohne Zustimmung: Der Staat darf nicht übergriffig werden

Der Bundestag entscheidet über eine Neuregelung der Organspende. Dabei muss bedacht werden: Der Zweck heiligt nicht jedes Mittel. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Malte Lehming

Ein Pro zur Widerspruchslösung, die Jens Spahn vorschlägt, lesen Sie an dieser Stelle.

Hat der Staat ohne Zustimmung eines Menschen nach dessen Tod die Verfügungsmacht über dessen Körper? Das ist die zentrale Frage, über die an diesem Donnerstag im Bundestag abgestimmt wird. Es geht um eine neue gesetzliche Grundlage für die Organspende. Der Fraktionszwang ist aufgehoben, das Gewissen entscheidet.

Im Wesentlichen stehen sich zwei Modelle gegenüber – die Zustimmungs- und die Widerspruchsregelung. Bei der ersten muss sich ein Mensch dafür entscheiden, als Organspender zur Verfügung zu stehen. Bei der zweiten muss er widersprechen, wenn er keine Organe spenden möchte. Andernfalls gilt er automatisch als Organspender. Nicht zu widersprechen, wird als Zustimmung gewertet.

Die Anhänger sowohl der Zustimmungs- als auch der Widerspruchsregelung wollen die Zahl der Organspender erhöhen. Außerdem stimmen sie darin überein, dass dies notwendig ist und ein Gebot der gesellschaftlichen Solidarität. Es geht also nicht um ein Ja oder Nein zur Organspende und zur Dringlichkeit der Problemlösung. Keine Seite sollte der anderen die humanitäre Motivation absprechen. Das wäre unredlich.

Ist der Hirntod identisch mit dem Tod?

Was tatsächlich hilft, ist allerdings umstritten. Während die einen auf die Kraft der Aufklärung setzen, hoffen die anderen auf die positive Wirkung eines Zwangs zur Entscheidung. Die Erfahrungen in Europa, wo die Widerspruchsregelung weit verbreitet ist, sind unterschiedlich. Eine strenge Kausalität hin zu einer größeren Zahl von Organspendern ist nicht bewiesen.

In einer Debatte indes, die allein den Gesetzen der Nützlichkeitslogik folgt, werden jene existenziellen Gefühle ignoriert, die bei vielen Menschen mitschwingen. Da ist zum einen die Frage nach dem Hirntod als Organentnahmekriterium. Ist der Hirntod identisch mit dem Tod, der Hirntote ein noch lebender oder sterbender oder bereits ein toter Mensch?

Großer Bedarf, zu wenig Spender. Die Situation der Organspende in Deutschland muss verbessert werden.
Großer Bedarf, zu wenig Spender. Die Situation der Organspende in Deutschland muss verbessert werden.

© Tsp

Zum anderen aber – und noch entscheidender für das Unbehagen an der Widerspruchsregelung – sind die an den Tod geknüpften spirituellen und religiösen Vorstellungen. Ist der Körper eine Ganzheit, das Herz der Sitz der Seele, ein Organ Ausdruck der Persönlichkeit eines Menschen? Und ist ein Spender, nur weil er nicht ausdrücklich einer Spende widersprochen hat, wirklich noch ein Spender, also jemand, der freiwillig etwas gibt?

Es gibt „postmortale Persönlichkeitsrechte“

Man kann solche Empfindungen als irrational verspotten und behaupten, dass ein Leichnam als bloße Sache betrachtet werden könne, die im Prinzip rechtlos sei. Doch das kontrastiert mit vielen Erfahrungen und Bestimmungen.

Wer mit Leichen umgehe, heißt es im Gesetz, habe „die gebotene Ehrfurcht vor dem toten Menschen zu wahren“. Die Störung der Totenruhe, was der Rechtsbegriff ist für Leichen- und Grabschändungen, kann mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft werden. Das „postmortale Persönlichkeitsrecht“ soll verhindern, dass die Würde des Menschen mit dessen Tod endet.

Jeder kann einer Organentnahme widersprechen, entgegnen die Befürworter der Widerspruchslösung. Aber umfasst die Selbstbestimmung nicht das Recht, existenzielle Fragen, auf die es weder einfache noch abschließende Antworten gibt, in der Schwebe zu halten? Ein Staat, der sich anmaßt, hier Klarheit und Entschlossenheit zu verlangen, könnte leicht den Vorwurf nähren, übergriffig zu sein.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false