zum Hauptinhalt
Durch bessere Vergütung der Krankenhäuser die Zahl der Organspenden steigern.

© Swen Pförtner/dpa

Organspendegesetz: Spahn will Kliniken für Organspenden besser vergüten

Mehr als 10.000 Menschen warten in Deutschland auf ein Spenderorgan. Damit die Zahl der Spender steigt, sollen die Kliniken mehr Geld erhalten.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will durch eine bessere Vergütung der Krankenhäuser die Zahl der Organspenden steigern. „Wir müssen alles versuchen, dass die Zahl der Organtransplantationen wieder steigt“, erklärte Spahn am Freitag in Berlin. Den Krankenhäusern fehle häufig Zeit und Geld, um Organspender zu identifizieren. „Genau da setzen wir an.“ Die Bundesärztekammer lobte Spahns Reformpläne.

Der Minister veröffentlichte am Freitag einen Referentenentwurf aus seinem Haus, der neben besseren Vergütungen für Krankenhäuser eine Stärkung der vor wenigen Jahren eingeführten Transplantationsbeauftragten vorsieht. Nach Angaben des Gesundheitsministers warten in Deutschland mehr als 10.000 Menschen auf ein Spenderorgan.

Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, sieht in den Klinikstrukturen das Problem, wie er dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ sagte. Die Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern hätten nicht genug Rechte.

Bundesweiter Bereitschaftsdienst

Nach dem Gesetzentwurf soll es künftig verbindliche Vorgaben für die Freistellung der Transplantationsbeauftragten geben. Sie ergibt sich dem Ministerium zufolge aus der Zahl der Betten auf Intensivstationen. Zehn Betten entsprechen demnach einer Freistellung im Umfang von 0,1 Stellen. Krankenhäuser mit mehreren Intensivstationen sollen für jede einen eigenen Transplantationsbeauftragten bestellen. Der zusätzliche Aufwand werde den Krankenhäusern vollständig vergütet, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums.

Um die Rolle der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken zu stärken, sind sie auf den Intensivstationen regelmäßig hinzuziehen, wenn Patienten als Organspender in Betracht kommen. Sie sollen außerdem ein uneingeschränktes Zugangsrecht zu den Intensivstationen erhalten und Einsicht in die Patientenakten nehmen können.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

© Christoph Soeder/dpa

Zudem soll es neue Pauschalen für die einzelnen Leistungen beim Ablauf einer Organspende von der Meldung über die Feststellung des Hirntods bis zur intensivmedizinischen Versorgung geben. Auch soll ein bundesweiter Bereitschaftsdienst eingerichtet werden, der qualifizierte Ärzte zur Unterstützung in kleinere Entnahmekrankenhäuser schicken soll. Künftig sollen die Kliniken verbindliche Verfahrensanweisungen erarbeiten, mit der die Zuständigkeiten und Handlungsabläufe für den gesamten Prozess der Organspende festgelegt werden, heißt es in dem Referentenentwurf weiter.

Ärztepräsident für Widerspruchslösung

Ärztepräsident Montgomery sprach sich für die Widerspruchslösung aus, die in dem Entwurf allerdings nicht enthalten ist. „Als Arzt vertrete ich die Widerspruchslösung, ich halte sie in unserem Rechtssystem, in dem man für jeden Pieks und jeden kleinen Eingriff eine einzelne Einwilligung geben muss, jedoch für sehr schwer durchsetzbar.“ Bei der Widerspruchslösung können Organe entnommen werden, wenn der verstorbene Patient nicht zu Lebzeiten widersprochen hat. In Deutschland gilt bislang aber die sogenannte Entscheidungslösung, so dass eine Entnahme nur möglich ist, wenn eine Zustimmung vorliegt.

2012 trat nach Skandalen um manipulierte Organspenden ein neues Gesetz in Kraft, das jeder Klinik mit Intensivstation vorschrieb, Transplantationsbeauftragte einzusetzen. Sie sollen potenzielle Organspender erkennen, melden und Betroffene begleiten. Verbände kritisierten, dass viele Beauftragte diese Aufgaben zusätzlich zu ihrer normalen Tätigkeit übernehmen und daher kaum Zeit dafür hätten. (epd)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false