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OVG-Urteil: Versetzung von Beamten in Stellenpool ist rechtmäßig

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Berufungsverfahren die Klagen dreier Beamter gegen ihre Versetzung in den zentralen Stellenpool zurückgewiesen.

Berlin - Daneben ließ das Gericht jedoch bei zwei Beamten eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht "wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache" zu.

Nach Überzeugung der obersten Berliner Verwaltungsrichter sei eine Versetzung in den Stellenpool rechtmäßig. Der Stellenpool würde nicht gegen das Beamtenrechtsrahmengesetz und auch nicht gegen höherrangiges Recht, wie das Grundgesetz verstoßen, heißt es zur Begründung. Bereits das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass das Vorgehen rechtlich nicht zu beanstanden ist. Der Vorsitzende Richter des 4. Senats hatte in der mündlichen Verhandlung eingeräumt, dass bei den Betroffenen durchaus ein "gewisses Gefühl des abgeschoben Seins" aufkommen könne.

Die Kläger, zwei Frauen und ein Mann, waren dem Stellenpool zugeordnet worden, nachdem ihre Arbeitsplätze infolge der Bezirksfusion oder der Umstrukturierung in der Verwaltung weggefallen waren. Nach der Niederlage vor dem Verwaltungsgericht waren sie in Berufung gegangen. In der im Mai 2004 gegründeten verwaltungsinternen Jobbörse werden Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes aufgefangen, deren Stellen gestrichen wurden. Sie sollen entweder in andere Behörden oder in die private Wirtschaft vermittelt oder umgeschult werden. Die Betroffenen erhalten weiterhin ihre volle Bezüge. Derzeit werden im Stellenpool rund 5000 Mitarbeiter beschäftigt. Seit der Gründung vor zweieinhalb Jahren wurden rund 1300 Beschäftigte innerhalb des Öffentlichen Dienstes vermittelt. (tso/ddp)

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