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Politik: Paffen, bis das Bußgeld kommt Unmut in Niedersachsen nach dem Rauchverbot

Jeder kennt eine von diesen Geschichten, die gegenwärtig überall erzählt werden in Niedersachsen: In fast jeder Stadt gibt es mindestens einen Gastwirt, der „um keinen Preis“ das neue Rauchverbot akzeptieren will – weil an seiner Theke schon immer geraucht worden sei, und dies werde sich auch künftig nicht ändern. Eine Wirtin aus Oldenburg lässt sich dieser Tage hinter ihrer qualmumnebelten Theke ablichten und mit den Worten zitieren: „Dieses Lokal habe ich mir selbst aufgebaut, da kann jetzt nicht der Staat kommen und mir alles kaputtmachen.

Jeder kennt eine von diesen Geschichten, die gegenwärtig überall erzählt werden in Niedersachsen: In fast jeder Stadt gibt es mindestens einen Gastwirt, der „um keinen Preis“ das neue Rauchverbot akzeptieren will – weil an seiner Theke schon immer geraucht worden sei, und dies werde sich auch künftig nicht ändern. Eine Wirtin aus Oldenburg lässt sich dieser Tage hinter ihrer qualmumnebelten Theke ablichten und mit den Worten zitieren: „Dieses Lokal habe ich mir selbst aufgebaut, da kann jetzt nicht der Staat kommen und mir alles kaputtmachen.“ Seit dem 1. August gilt in Niedersachsen das allgemeine Rauchverbot in Gaststätten, ähnlich wie in Baden-Württemberg. Wer sich eine Zigarette anzünden will, muss in einen abgetrennten Nebenraum ausweichen. Und Gaststätten, die keine solchen Nebenräume haben, meist kleine Eckkneipen, müssen das Rauchverbot rigoros umsetzen. Das geschah in den ersten beiden Tagen recht unterschiedlich. Einige Gastwirte wiesen die Gäste darauf hin, dass der Tabakgenuss nun verboten sei, sie räumten die Aschenbecher vom Tisch. Andere taten so, als würden sie die Raucher an den Tischen gar nicht bemerken. Und die dritten protestieren ganz direkt und unverblümt gegen die neue Vorschrift.

Niedersachsen sieht für Verstöße gegen das Rauchverbot ein Bußgeld vor, das entweder den Wirt treffen kann oder auch einen besonders widerspenstigen Gast, der die sich belästigt fühlenden Nichtraucher im Lokal stört. Allerdings: Es gilt eine dreimonatige Karenzzeit, erst zum 1. November soll Bußgeld verlangt werden – zuständig dafür sind dann die Ordnungsämter der Kommunen. „Wir bitten alle Raucher um Verständnis, aber die Gesundheitsgefahren, die mit dem Passivrauchen verbunden sind, zwingen uns zu solchen Regeln“, sagt Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU).

Die SPD hingegen nutzt das Thema im beginnenden Vorwahlkampf, um gegen Ministerpräsident Christian Wulff Stimmung zu machen. In einem halben Jahr wählt Niedersachsen einen neuen Landtag, und Wulff galt im Frühjahr zunächst als Anhänger einer liberalen Lösung, schwenkte dann aber um, als er spürte, dass viele nach klaren Verboten riefen. Nun lästern die Sozialdemokraten über den „Wackel-Wulff“ und sehen im Nichtraucherschutz ein gutes Beispiel für eine angeblich wenig geradlinige Haltung des Ministerpräsidenten. Das ändert indes nichts daran, dass dieses neue, besonders scharfe Nichtrauchergesetz im Landtag einstimmig beschlossen wurde.

Viele Wirte aber wollen sich damit nicht zufrieden geben. Einige haben den Gang vor das Bundesverfassungsgericht angedroht. Wenn sie einen Bußgeldbescheid bekommen sollten, wollen sie dem nicht Folge leisten und sich verklagen lassen. Sie sehen das Rauchverbot als unzulässige Einschränkung ihrer Berufsfreiheit – denn wer kein Geld habe, eine besondere Wand zu errichten und einen Raucherraum abzutrennen, der sei gekniffen und existenzbedroht. Wie auch immer: Ein erstes Urteil in einem solchen möglichen Rechtsstreit dürfte frühestens nach der Landtagswahl gesprochen werden.

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