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Pakistanische Soldaten vor dem Gebäude des Obersten Gerichts in Islamabad. Der Freispruch für Asia Bibi bleibt bestehen.

© B.K. Bangash/AP/dpa

Pakistan: Gericht lehnt Berufung gegen Freispruch von Asia Bibi ab

"Der Berufungsantrag ist abgelehnt", so der zuständige Richter in Islamabad. Das Todesurteil gegen die Christin Bibi bleibt damit aufgehoben.

Das Oberste Gericht Pakistans hat einen Berufungsantrag gegen den Freispruch der Christin Asia Bibi für unzulässig erklärt. "Der Berufungsantrag ist abgelehnt", sagte Richter Asif Saeed Khosa am Dienstag in Islamabad. Islamisten hatten den Antrag eingereicht, nachdem ein vor acht Jahren verhängtes Todesurteil gegen Bibi im Oktober aufgehoben worden war.

Der radikalislamische Kleriker Khadim Rivzi von der Partei Tehreek-e Labbaik Pakistan (TLP) hatte im Zuge der Proteste die Entlassung der Richter und Bibis Tod gefordert. Die Kundgebungen und Blockaden hörten erst auf, nachdem die Regierung und die TLP ein Abkommen geschlossen hatten, das auch einen Revisionsantrag gegen das Urteil vorsah.

Seit November ging die Regierung von Ministerpräsident Imran Khan dann vermehrt gegen die TLP vor. Laut Behördenangaben wurden mehr als 3000 Mitglieder und Funktionäre der Partei festgenommen. TLP-Chef Khadim Rizvi und weitere Parteimitglieder wurden wegen Aufwiegelung zum Aufruhr angeklagt.

Ungeachtet dessen wurden aus Sorge vor erneuten Protesten am Dienstag Tausende Sicherheitskräfte in die Städte entsandt. Man werde erneute Demonstrationen wie im Oktober von Gruppen wie der TLP nicht mehr zulassen, sagte der Informationsminister der Provinz Punjab, Fayyaz Chohan, am Montag. Der Richterspruch vom Dienstag dürfte den jahrelangen Rechtsstreit beenden und die Voraussetzung dafür schaffen, dass Bibi das Land verlassen kann.

Streit um ein Glas Wasser

Der Fall der Christin Bibi hatte international für Aufsehen gesorgt. Sie war 2009 nach einem Dorfstreit um ein Glas Wasser wegen Gotteslästerung angezeigt worden. 2010 verurteilte ein Gericht sie zum Tode und saß seitdem in Haft. Zwar hob das Oberste Gericht des Landes das Todesurteil im Oktober 2018 auf und sprach sie von allen Vorwürfen frei, doch konnte sie wegen massiver Proteste von Islamisten ihre Heimat bisher nicht verlassen.

Nach dem Freispruch war es zu heftigen Protesten muslimischer Hardliner gekommen. Asia Bibi und ihre nächsten Angehörigen wurden nach Angaben ihres Anwalts Saif-ul-Malook in Pakistan an einen sicheren Ort gebracht.

Aktivisten verlangten nach der abgelehnten Berufung eine sofortige Ausreiseerlaubnis aus Pakistan, weil die Christin in ihrem Heimatland nach wie vor in Gefahr ist. Die Regierung weigert sich, ihren Aufenthaltsort bekanntzugeben, islamistische Extremisten fordern weiterhin ihren Tod.

Es wird erwartet, dass Bibi Asyl in einem europäischen oder nordamerikanischen Land beantragt. Als mögliches Aufnahmeland für die Christin ist auch Deutschland im Gespräch. So hatte das katholische Hilfswerk missio im November 2018 berichtet, Bibi dürfe nach Deutschland kommen. Die Bundesregierung habe Bibi und ihren nächsten Familienangehörigen eine Aufenthaltszusage gegeben, so missio-Sprecher Johannes Seibel damals gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Auch aus anderen Ländern lägen Aufenthaltszusagen vor, darunter Frankreich und Kanada. Einem unbestätigten Bericht zufolge sind ihre Kinder bereits nach Kanada geflohen. (AFP, dpa, epd)

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