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In dem Rüstungsdeal mit Saudi-Arabien geht es um Leopard-Panzer.

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Panzerdeal mit Saudi-Arabien: Gabriel will spanisches Waffengeschäft stoppen

Wirtschaftsminister Gabriel will offenbar eine Panzerlieferung Spaniens nach Saudi-Arabien stoppen. Es handelt sich um Leopard-2-Panzer mit deutscher Lizenz. Kann Berlin in das spanische Geschäft eing.

Von Robert Birnbaum

Wer Kriegswaffen und andere Rüstungsgüter made in Germany verkaufen will, braucht dafür eine Genehmigung der Bundesregierung. Das ergibt sich aus dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen und dem Außenwirtschaftsgesetz. Im Prinzip gilt die Regel sogar für Lieferungen an Nato-Partnerländer; die seit dem Jahr 2000 gültigen „Politischen Grundsätze“ für den Waffenexport sehen zwar im Normalfall hier keine Hindernisse, schließen aber „aus besonderen politischen Gründen in Einzelfällen“ eine Beschränkung ausdrücklich nicht aus. Immer und erst recht gilt der Genehmigungsvorbehalt, wenn Empfängerländer jenseits der Bündnisgrenzen oder gar in Spannungszonen deutsches Rüstungsgut beschaffen wollen.

Das Vetorecht der Bundesregierung beschränkt sich aber nicht auf Waffen, die in Deutschland gebaut sind. Auch für Lizenzfertigungen im Ausland gilt der Genehmigungsvorbehalt. Dabei ist es egal, ob in die Lizenzgeräte deutsche Komponenten direkt eingebaut sind oder ob im Gerät oder im Fertigungsprozess nur deutsches Know-How steckt.

Sollte also – was bisher nicht viel mehr ist als ein Gerücht – Spanien sich mit dem Königreich Saudi-Arabien nach vier Verhandlungsjahren nun wirklich auf die Lieferung von Leopard-2-Panzern verständigt haben, müssten die Regierung in Madrid oder der Lizenz-Hersteller selbst in Berlin vorstellig werden. Das wäre das frühere Staatsunternehmen Santa Bárbara Sistemas, inzwischen eine Tochter des US-Konzerns General Dynamics. Entwickelt hat den Kampfpanzer die deutsche Krauss Maffei Wegmann, die ersten Modelle liefen 1979 vom Band.

Verweigert die Bundesregierung ihre Zustimmung zu einer solchen Anfrage, ist das Geschäft damit erledigt. Denn die Unterwerfung unter das deutsche Rüstungskontrollregime ist Bestandteil der Lizenzregeln unter Waffenschmieden. In der Praxis kommt es übrigens meist gar nicht so weit, dass der Bundessicherheitsrat ein Exportgesuch förmlich abweist: Der Antrag wird in der Regel erst gestellt, wenn diskrete Sondierungen zumindest die Chance erkennen lassen, dass er genehmigt wird.

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