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Die Ausschüsse des Bundestags, hier der für Inneres, tagen meist nichtöffentlich.

© Michael Kappeler/dpa

Parlamentsreform: Grüne und Linke machen Druck

Die beiden Oppositionsfraktionen wollen, dass Ausschusssitzungen künftig grundsätzlich öffentlich sind. Die anderen Fraktionen sind zurückhaltender.

Grüne und Linke wollen eine größere Parlamentsreform anschieben. An diesem Donnerstag debattiert der Bundestag Anträge der beiden Fraktionen, die zum Ziel haben, dass Ausschusssitzungen künftig öffentlich stattfinden. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Britta Haßelmann, sagte dem Tagesspiegel: "Was im Bundestag und in den Ausschüssen verhandelt wird, geht alle etwas an. Deshalb fordern wir, Ausschusssitzungen in der Regel öffentlich zu machen.“ Sitzungen sollten auch per Livestream übertragen werden. „Es wird Zeit, dass Union und SPD Anstrengungen zu mehr Transparenz nicht länger blockieren“, sagte Haßelmann. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum wichtige Entscheidungsprozesse der Öffentlichkeit vorenthalten werden.“ Im Grundgesetz heiße es: „Der Bundestag tagt öffentlich“.

Das Anliegen der Grünen reicht noch weiter. Bei der Regierungsbefragung sollen künftig alle Kabinettsmitglieder anwesend sein und sich nicht, wie bisher, häufig durch Parlamentarische Staatssekretäre vertreten lassen. Zudem sollten die Themen von den Abgeordneten festgelegt werden, nicht von der Regierung. Auch sollten verstärkt europapolitische Themen auf die Tagesordnung der Befragungen kommen, insbesondere im Umfeld von EU-Gipfelsitzungen.

Mehr Transparenz, mehr Lebendigkeit

Die Bemühungen, die Parlamentsarbeit transparenter und die Debattenkultur lebendiger zu gestalten, begannen im Herbst 2017. Damals forderten mehrere Fraktionen, auch die SPD, eine Reform der Regierungsbefragungen. Beschlossen wurde unter anderem, dass drei Mal im Jahr die Kanzlerin (oder der Kanzler) sich einer größeren Befragung durch die Abgeordneten stellen muss. Weiter gedieh das Anliegen aber nicht. Nun wollen Grüne und Linke neuen Schwung in die Parlamentsreform bringen. Die Linken sehen die Ausschussöffentlichkeit als vertrauensbildende Maßnahme gegenüber den Bürgern. Auch Gerichte haben schon in diese Richtung geurteilt.

Ob sie weit kommen, ist hingegen fraglich. In der Union lehnt man eine grundsätzliche Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen ab und spricht von „Schaufenster-Anträgen“ der Opposition. Schon jetzt sei es möglich, per Beschluss Sitzungen öffentlich abzuhalten. In der vorigen Wahlperiode sei das in 600 von 2700 Sitzungen der Fall gewesen. Die Sozialdemokraten sehn die Gefahr, dass sich bei grundsätzlicher Öffentlichkeit die eigentliche Beratung in nicht öffentliche Räume verlagere. Im Übrigen könne jeder Abgeordnete über die Sitzungen öffentlich berichten, auch wenn sie nicht öffentlich seien. Auch die FDP lehnt eine pauschale Regelung ab, nicht alle Themen eigneten sich für öffentliche Sitzungen. Die AfD wiederum teilt das Grundanliegen der Anträge der Grünen und Linken, meint aber, eine „undifferenzierte Umkehr“ des Regel-Ausnahme-Verhältnisses helfe nicht weiter. Grüne und Linke wollen erreichen, dass nur noch in Ausnahmefällen die Ausschüsse beschließen können, die Öffentlichkeit auszuschließen. 

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