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Der umstrittene Thüringer AfD-Chef Björn Höcke.

© dpa

Parteiausschlussverfahren: Höcke darf vorerst in der AfD bleiben

Höcke und Maier gehören dem rechtsnationalen Flügel der AfD an. Beide sind umstritten, beide provozieren gerne mit krassen Äußerungen. Die parteiinternen Konsequenzen sind bislang überschaubar.

Der Thüringer Rechtsaußen Björn Höcke muss vorerst nicht mit seinem Ausschluss aus der AfD rechnen. Wie die Deutsche Presse-Agentur am Montag aus der Bundespartei erfuhr, hat das Thüringer Landesschiedsgericht in seiner Verhandlung am vergangenen Donnerstag keine parteischädigenden Verfehlungen Höckes festgestellt. Die Parteispitze hatte sich im vergangenen Februar dafür ausgesprochen, Höckes Mitgliedschaft wegen seiner umstrittenen Dresdner Rede vom 17. Januar 2017 zu beenden. Ein schriftliches Urteil liege allerdings noch nicht vor, hieß es.

Das bestätigte auch der AfD-Landtagsfraktionschef in Sachsen-Anhalt, André Poggenburg. „Das Urteil liegt noch nicht vor, aber es ist sicherlich davon auszugehen, dass es so ausgehen wird“, sagte er unter Berufung auf Teilnehmer der Anhörung vom Donnerstag. „Das Parteiausschlussverfahren ist in diesem Fall ein völlig unverhältnismäßiges Instrument“, fügte er hinzu. Dies habe sich während der Anhörung auch bestätigt.

Ungewiss, ob der Fall vorm Bundesschiedsgericht landen wird

Die Thüringer AfD-Landtagsfraktion betonte, das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen. Fraktionssprecher Torben Braga erklärte, er habe von einem Mitglied des Landesschiedsgerichts die Auskunft erhalten, „dass frühestens gegen Mitte/Ende Februar mit einer Entscheidung zu rechnen ist“.

Der alte Bundesvorstand unter der früheren AfD-Chefin Frauke Petry hatte seinen Antrag sowohl mit Höckes Ruf nach einer „erinnerungspolitischen Wende um 180 Grad“ begründet als auch mit seiner Kritik an angeblichen Karrieristen in der Partei. Mit Alexander Gauland und Jörg Meuthen stehen seit Anfang Dezember allerdings zwei Männer an der Parteispitze, die Höcke unterstützen. Sie hatten damals gegen den Antrag auf Parteiausschluss gestimmt. Ob sich im neuen Vorstand eine Mehrheit dafür finden wird, den Fall noch vor das Bundesschiedsgericht zu tragen, ist ungewiss.

Gemeinsam mit Höcke war am 17. Januar vergangenen Jahres auch der Richter Jens Maier bei einer Veranstaltung der AfD-Jugend im Dresdner Ballhaus Watzke aufgetreten. Mit Blick auf die Verbrechen der Nazi-Zeit hatte Maier damals den „Schuldkult“ für „endgültig beendet“ erklärt. Zudem sprach er von einer „Herstellung von Mischvölkern“, die dazu dienten, „die nationalen Identitäten auszulöschen“.

Abmahnung für Maier

Der Vorstand erteilte Maier, der inzwischen Bundestagsabgeordneter ist, am Montag eine Abmahnung wegen eines rassistischen Kommentars über Noah Becker. Maier wurde von der Parteispitze zudem aufgefordert, bei der Auswahl und Führung seiner Mitarbeiter in Zukunft mehr Sorgfalt walten zu lassen. Ein Parteisprecher teilte später mit, der Vorstand der AfD-Bundestagsfraktion habe sich einstimmig hinter das Votum des Bundesvorstandes gestellt.

Von Maiers Twitter-Account war Anfang Januar über den Sohn des früheren Tennisstars Boris Becker der Satz gepostet worden: „Dem kleinen Halbneger scheint einfach zu wenig Beachtung geschenkt worden zu sein, anders lässt sich sein Verhalten nicht erklären.“ Der Kommentar bezog sich auf ein Interview. In diesem hatte Noah Becker erklärt, Berlin sei im Vergleich zu London oder Paris eine „weiße Stadt“. Er selbst sei wegen seiner braunen Hautfarbe schon attackiert worden. Becker hat ein Maler-Atelier in Berlin, arbeitet als DJ und ist Mitglied einer Band.

Maiers Kommentar wurde später gelöscht. Der AfD-Abgeordnete erklärte, ihm sei Becker bis dato unbekannt gewesen. Der Tweet sei von einem Mitarbeiter abgesetzt worden. Er habe das Arbeitsverhältnis mit diesem Mitarbeiter inzwischen beendet, teilte Maier am Montag mit. Er erklärte außerdem: „Dieser Tweet widerspricht nicht nur meinem Stil, er gibt auch nicht mein Gedankengut wider.“ Er entschuldige sich dafür bei Noah Becker. (dpa)

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