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Jürgen Walter

© dpa

Parteiordnungsverfahren: SPD straft Abweichler Walter ab

Die Mitgliedsrechte des ehemaligen hessischen Landtagsabgeordneten Jürgen Walter in der SPD sollen einem Pressebericht zufolge für zwei Jahre ruhen. Er wird nur noch in der Mitgliederversammlung seines Ortsvereins Antrags- und Stimmrecht haben.

Die hessische SPD will ihren Parteirebellen Jürgen Walter nach Medieninformationen abstrafen. Die Mitgliedsrechte des Kritikers der früheren Parteichefin Andrea Ypsilanti sollen für zwei Jahre ruhen, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (Samstag) unter Berufung auf Parteikreise. Das habe die Schiedskommission des Unterbezirks Wetterau im Parteiordnungsverfahren gegen Walter entschieden. Von der SPD war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Der frühere stellvertretende SPD-Landesvorsitzende hatte sich Anfang November gemeinsam mit drei anderen SPD-Abgeordneten öffentlich geweigert, Ypsilanti zur Ministerpräsidentin zu wählen und so eine rot-grüne Minderheitsregierung in Wiesbaden verhindert. Ypsilanti wollte sich von den Linken tolerieren lassen. Mit Ausnahme der schon länger gegen diese Koalition aufgetretenen Dagmar Metzger wurden die Abweichler mit Parteiordnungsverfahren überzogen und für die Landtagswahl im Januar nicht mehr aufgestellt. Walter, Metzger, Carmen Everts und Silke Tesch gehören dem Landtag nicht mehr an.

Walter lehnt Strafe ab

Laut Zeitung soll Walter zwei Jahre lang lediglich noch in der Mitgliederversammlung seines Ortsvereins Antrags- und Stimmrecht haben. Die Entscheidung soll den gegnerischen Parteien Anfang der Woche zugestellt werden. Während der Verhandlung vor dem Parteigericht am Freitag vergangener Woche war kein Kompromiss gefunden worden. Walter und sein Anwalt waren am Abend nicht zu erreichen.

Gegen die schriftliche Entscheidung können beide Parteien innerhalb von zwei Wochen Berufung einlegen. Walter hatte erklärt, er werde nicht einmal eine Rüge akzeptieren. Er hatte argumentiert, die Einleitung eines Parteiordnungsverfahrens sei schon deshalb unzulässig, weil die Verfassung die Freiheit des Mandats garantiere. Laut "Süddeutscher Zeitung" meint hingegen die Parteikommission, dass Walter an Parteitagsbeschlüsse gebunden sei. Er habe mit seiner Weigerung gegen die Ordnung der SPD verstoßen und die innerparteiliche Solidarität missachtet. (sgo/ddp)

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