zum Hauptinhalt
319892_0_09c63f48.jpg

© Doris Spiekermann-Klaas

Parteispenden: Geld regiert den Wahlkampf

Das Unbehagen an der Parteienfinanzierung ist kein deutsches Phänomen – ein Rundblick auf die Welt der politischen Spender und Spendenempfänger.

Parteispenden der Wirtschaft stehen nicht nur in Deutschland unter besonderer Beobachtung – sie ist in vielen Ländern umstritten. Ein Blick nach Italien, Frankreich, die USA und Kenia.

ITALIEN:

Volkes Wille, Politikers Beitrag

Das Volk beschloss 1993, die politischen Parteien Italiens sollten sich nicht aus den Kassen des Staates finanzieren: 85 Prozent beteiligten sich an dem Referendum, 90,3 Prozent stimmten zu. Es war die machtvollste Äußerung der italienischen Demokratiegeschichte überhaupt. Rechte wie linke Parteien haben das Votum dann trickreich umgangen: Heute genehmigen sie sich mit 295,3 Millionen Euro pro Jahr mehr als doppelt so viel Steuergeld wie die deutschen. Dem Obersten Rechnungshof zufolge ist die sogenannte Rückerstattung von Wahlkampfspesen in eine „regelrechte Parteifinanzierung“ ausgeartet: Für die Parlamentswahl 2008 haben die Parteien insgesamt 110,1 Millionen Euro Ausgaben deklariert – und sich dafür 503,1 Millionen Euro aus dem Steuertopf genommen.

Italiens Erste Republik ist 1992 im Parteispenden- und Bestechungsskandal „Tangentopoli“ untergegangen. Die Gebräuche bestehen weiter: Parteispenden aus der Wirtschaft sind gang und gäbe und die „öffentliche“ Rechenschaftslegung erfolgt in der Praxis nur für die Schubladen des Parlaments. Politiker, die eine Spende von 50 000 Euro oder mehr einstreichen, müssen sie direkt melden – zusammen mit der Unterschrift des Spenders. Das soll Transparenz garantieren. Bis 2006 lag die Deklarationsgrenze noch bei 2500 Euro. Damit die zwanzigfache Erhöhung nicht auffiel, versteckten die Parteien sie in einem Sammelsuriumsgesetz, mit dem das Parlament zu jedem Jahresende seinen Schreibtisch abräumt. Und dann gibt es in Italien, in dem das meiste über private Beziehungen läuft, ja auch noch die deklarationsfreien, bedarfsorientierten, ganz persönlichen Zuwendungen an Politiker: Jener Unternehmer aus der Medizintechnik beispielsweise, der Silvio Berlusconi nächtens mit Party- und Callgirls belieferte, hat das wohl kaum ohne die Hoffnung auf Gegenleistungen getan. Paul Kreiner

FRANKREICH:

Füttern verboten

Die Annahme von Unternehmensspenden ist den politischen Parteien in Frankreich strikt verboten. Mit diesem Grundsatz zog die Regierung des sozialistischen Premierministers Michel Rocard vor zwanzig Jahren die Konsequenz aus den Affären illegaler Parteienfinanzierung, die damals das politische Leben erschütterten. Ob Schmiergelder bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, gefälschte Rechnungen für wertlose Gutachten oder fiktive Jobs von Parteifunktionären: Den Parteien war zur Geldbeschaffung alles recht. Ihre Verantwortlichen wurden in spektakulären Prozessen zur Verantwortung gezogen. Ein spätes Nachspiel wird es geben, wenn sich demnächst Ex-Präsident Jacques Chirac zu seiner Zeit als Pariser Bürgermeister erklären muss.

Neben dem Verbot von Unternehmensspenden gelten für die Finanzierung der Parteien seit den neunziger Jahren drei Grundsätze: Spenden von Privatpersonen dürfen je Partei nicht mehr als 7500 Euro pro Jahr betragen, bei Wahlen 4600 Euro je Kandidat oder Liste. Zwei Drittel der Spenden sind von der Steuer absetzbar, jedoch nur bis zu 20 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Ein Teil der Wahlkampfkosten wird nach festen Regeln vom Staat erstattet.

Daneben sind öffentliche Zuschüsse die Haupteinnahmequelle der Parteien. Die jährlichen Beträge richten sich nach der Zahl der bei der vorhergehenden Parlamentswahl erhaltenen Stimmen sowie nach der Zahl der Abgeordnetensitze. Für 2009 sind dies 76 Millionen Euro. Davon kassiert die Regierungspartei UMP den Löwenanteil: mehr als 32 Millionen Euro. Als Gegenleistung müssen die Parteien ihre Konten jährlich einer unabhängigen Kommission vorlegen. Auch die Einhaltung der gesetzlichen Obergrenzen bei Wahlkampfausgaben wird kontrolliert. Überschreitungen können sogar zum Verlust des Mandats führen.

Mit diesen Beschlüssen zur „Moralisierung und Transparenz“ scheinen Frankreichs Parteien finanziell gesichert, vorausgesetzt, dass sie bei Wahlen kein Desaster erleben. Skandale wie früher gab es nicht mehr. Hans-Hagen Bremer

USA:

Fast alles erlaubt – aber deutlich sichtbar

In den USA haben politische Spenden einerseits die höchste denkbare Rechtsgrundlage: den Grundrechtekatalog der Verfassung. Sie gelten als Ausdruck der freien Meinungsäußerung. Das hat der Supreme Court soeben bestätigt. Andererseits gibt es scharfe Vorschriften, die Transparenz und Chancengleichheit garantieren sollen: Im Präsidentschaftswahlkampf darf ein Bürger maximal 2400 Dollar pro Kandidat in der Vorwahl spenden – und nochmals 2400 Dollar in der Hauptwahl. Ab 200 Dollar müssen die Namen der Spender und die Höhe der Gabe der Bundeswahlkommission (FEC) gemeldet werden. Das steht nicht nur auf dem Papier, sondern funktioniert in der Praxis: Jeder Politiker weiß, dass neben der FEC auch die Medien die Spendenlisten daraufhin checken, ob jemand gemogelt hat – das wäre also politischer Selbstmord.

Auch die Wirtschaft darf Kandidaten unterstützen. Zu solchen Zwecken gründet man ein „Political Action Comittee“ (PAC), das einem Kandidaten maximal 10 000 Dollar spenden darf. Man darf auch unbegrenzt politische Werbung für ein Sachziel schalten, solange der Name des Politiker nicht genannt wird, der dafür eintritt.

Auch Konstellationen wie im Fall der FDP und des Hotelgewerbes wären denkbar. Aber ein einzelner Hotelier dürfte einem Kandidaten nur 2400 Dollar spenden. Findet er jedoch 500 Gleichgesinnte, die das ebenfalls tun, hätte der Kandidat 1,2 Millionen Dollar nur von Hoteliers erhalten. Theoretisch könnten auch 100 PACs, die allesamt Spenden aus der Hotelbranche bündeln, zusammen legal eine Million Dollar spenden. Doch das würde über die öffentlich zugänglichen Listen klar und deutlich kommuniziert.

Beim jüngsten Urteil des Obersten Gerichts ging es um „Hillary. The Movie“, einen 90-minütigen Film, mit dem die konservativen „Citizens United“ Hillary Clinton herabsetzen wollte. Gerichte verboten die Sendung. Jetzt aber entschieden die Verfassungsrichter mit 5 zu 4 Stimmen: Die politische Meinungsfreiheit hat Vorrang.Christoph von Marschall

KENIA:

Legal, illegal – egal

In Kenia hat die Zivilgesellschaft lange für eine staatliche Parteienfinanzierung gekämpft. 2007 wurde ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, nachdem 80 Prozent der dafür vorgesehenen Mittel entsprechend der Wählerzahl bei der vorhergegangenen Wahl ausgezahlt werden, 15 Prozent der Mittel werden zwischen allen Parteien zu gleichen Teilen vergeben und fünf Prozent für die Verwaltung der Gelder verwendet. Für die umstrittene Parlaments- und Präsidentenwahl Ende Dezember 2007 galten diese neuen Regeln allerdings noch nicht.

Die Koalition für nachvollziehbare politische Finanzierung (CAPF), zu der sich verschiedene Nichtregierungsorganisationen zusammengeschlossen haben, unter ihnen Transparency International, hat für diese Wahlen einen Finanzierungsbericht vorgelegt, der alle Schwächen des alten Systems offenlegt. 2007 sind in Kenia 51 Millionen Euro für den Wahlkampf ausgegeben worden. Am meisten investierte die Partei des Präsidenten, PNU mit 19 Millionen; die des Premierministers, ODM gab zehn Millionen Euro aus. Allein die Nutzung von Staatskarossen, Flugzeugen und Hubschraubern durch Regierungsmitglieder im Wahlkampf kostete die kenianischen Steuerzahler knapp 340 000 Euro, obwohl es strikt verboten war, staatliche Ressourcen für Wahlkampfzwecke zu nutzen.

Neben Nominierungsgebühren und Mitgliedsbeiträgen haben die Parteien ihre Wahlkämpfe bisher über Spendendinners, ausländische Zuwendungen und Darlehen finanziert. Vermutlich sind die Parteikassen während der jeweiligen Regierungszeit zusätzlich auch über Scheingeschäfte gefüllt worden. Die CAPF hat rund 75 000 Fälle von Stimmenkauf dokumentiert. Am direkten oder indirekten Stimmenkauf dürfte auch die neue staatliche Finanzierung kaum etwas ändern. Allerdings praktizieren die Kenianer einen kreativen Umgang mit Bestechungsversuchen: Zwar sind 78 Prozent der registrierten Wähler bereit, Geldgeschenke anzunehmen. Doch nur zwei von neun Wählern haben ihre Stimme dann auch tatsächlich dem entsprechenden Kandidaten gegeben. Dagmar Dehmer

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false