zum Hauptinhalt

Politik: Parteispendenausschuss: Nicht für die Partei - Die Verwendung von Fraktionsmitteln ist gesetzlich beschränkt

Das Bundesverfassungsgericht hat 1992 wesentliche Teile der Parteienfinanzierung für verfassungswidrig erklärt. Als Folge wurde 1994 die Parteienfinanzierung geändert.

Das Bundesverfassungsgericht hat 1992 wesentliche Teile der Parteienfinanzierung für verfassungswidrig erklärt. Als Folge wurde 1994 die Parteienfinanzierung geändert. Damals trat zudem ein Gesetz in Kraft, das erstmals die Rechtsstellung der Fraktionen im Bundestag regelte. Darin wurde auch die Verwendung und Kontrolle der den Fraktionen zur Verfügung stehenden Staatszuschüsse festgelegt. Kontrolliert wird das Finanzgebaren der Fraktionen - anders als das der Parteien - nicht von der Bundestagsverwaltung, sondern vom Bundesrechnungshof.

Nach dem Abgeordnetengesetz haben die Fraktionen Anspruch auf Geld- und Sachleistungen aus dem Bundeshaushalt. Für das Haushaltsjahr 1999 betrugen diese Geldleistungen insgesamt rund 117,7 Millionen Mark. Der monatliche Grundbetrag für jede Fraktion wurde auf 522 595 Mark, der monatliche Betrag für jedes Mitglied auf 9919 Mark festgesetzt. Die Oppositionsfraktionen erhalten einen weiteren Zuschlag von 15 Prozent auf den Grundbetrag und von zehn Prozent auf den Betrag für jedes Mitglied.

Diese Gelder dürfen die Fraktionen nach dem Abgeordnetengesetz nur für Aufgaben verwenden, die ihnen nach dem Grundgesetz, dem Abgeordnetengesetz und der Geschäftsordnung des Bundestages obliegen. "Eine Verwendung für Parteiaufgaben ist unzulässig", heißt es ausdrücklich. Ergänzend dazu besagt das Parteiengesetz, dass Parteien keine Spenden von Parlamentsfraktionen und -gruppen annehmen dürfen.

Nach Angaben des Speyerer Verfassungsrechtlers Hans Herbert von Arnim hat Karlsruhe bereits 1966 erklärt, dass es ein "die Verfassung verletzender Missbrauch" sei, wenn Fraktionsmittel aus öffentlichen Kassen als "verschleierte Parteienfinanzierung" verwendet würden. Wegen dieses Urteils sei eine solche Handlung auch schon vor 1994 "eindeutig rechtswidrig" gewesen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false