zum Hauptinhalt

Patientenverfügung: SPD will rasch gesetzliche Regelungen

Die SPD-Justizminister von Bund und Ländern haben sich für schnelle gesetzliche Regeln zu Patientenverfügungen ausgesprochen.

Magdeburg - "Die Rechtsunsicherheit ist groß. Es ist wichtig, dass jetzt endlich Bewegung in das Thema kommt und dass ein verlässlicher Rechtsrahmen geschaffen wird", sagte Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD) am Freitag nach einem Treffen in Magdeburg. "Nötig sind gesetzliche Regelungen, die sicherstellen, dass der in einer Patientenverfügung niedergelegte Wille auch tatsächlich beachtet wird." Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) fügte hinzu: "Ziel muss es sein, zu mehr Rechtssicherheit zu kommen."

Mit einer Patientenverfügung können Menschen Regelungen für den Fall treffen, dass sie etwa durch Unfall oder Krankheit nicht mehr selbst Wünsche für eine medizinische Behandlung äußern können. Nach Angaben der Deutschen Hospiz Stiftung sind derartige Erklärungen jedoch häufig missverständlich formuliert, so dass ihnen Ärzte nicht folgen und es zu Streit um die Auslegung kommt. Im Bundestag wird derzeit parteiübergreifend über gesetzliche Regelungen nachgedacht. Die Positionen unterscheiden sich besonders im Hinblick auf die Frage, in welchen Fällen die Verfügungen wirksam sein sollen. In den kommenden Wochen werden verschiedene Gesetzentwürfe aus der Mitte des Parlaments erwartet.

Zypries will Selbstbestimmungsrecht stärken

Zypries und Kolb plädierten für eine weit reichende gesetzliche Lösung, die auch gesunden Menschen ermöglicht, eine Patientenverfügung zu formulieren. "Wir sind uns in dem Ziel einig, mit Hilfe einer Patientenverfügung das Selbstbestimmungsrecht eines Menschen möglichst lange zu wahren", sagte Zypries. Kolb sagte, eine gesetzliche Regelung dürfe nicht auf Menschen beschränkt sein, die an einer irreversiblen, tödlich verlaufenden Krankheit leiden. Eine Verpflichtung zur Einschaltung eines Vormundschaftsgerichtes soll es nach den Vorstellungen Kolbs nur dann geben, wenn sich der Arzt und der Vertreter des Patienten über die Auslegung der Verfügung nicht einig sind.

"Menschen, die sich dazu entschließen, eine Patientenverfügung zu erstellen, bringen damit zum Ausdruck, dass sie selbst die Entscheidung und Verantwortung für den Verlauf ihrer letzten Lebensphase übernehmen wollen", sagte Kolb. "Sie versprechen sich davon die Sicherheit, bis zum Ende nach eigenen Vorstellungen menschenwürdig zu leben." (tso/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false