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Politik: PDS in Sachsen will Abgeordneten-Mitarbeiter ausgenommen wissen

Die PDS-Fraktion im sächsischen Landtag zieht wegen der Stasi-Überprüfung ihrer Abgeordnetenmitarbeiter vor das Landesverfassungsgericht. Eine entsprechende Klageschrift sei eingereicht worden, hieß es am Mittwoch in Dresden.

Die PDS-Fraktion im sächsischen Landtag zieht wegen der Stasi-Überprüfung ihrer Abgeordnetenmitarbeiter vor das Landesverfassungsgericht. Eine entsprechende Klageschrift sei eingereicht worden, hieß es am Mittwoch in Dresden. Nach den Worten ihres Parlamentarischen Geschäftsführers André Hahn sieht die PDS in der Überprüfung "einen nicht hinnehmbaren Eingriff in das freie Mandat der Abgeordneten". Die Stasi-Überprüfung der Abgeordnetenmitarbeiter in Sachsen ist bundesweit einmalig. Die Überprüfung ist im Abgeordnetengesetz von 1991 vorgesehen. Das hat insofern Bedeutung, als der Arbeitsvertrag zwar zwischen Abgeordnetem und Mitarbeiter geschlossen wird, der Landtag aber dessen Bezahlung vom Ergebnis der Überprüfung abhängig macht. Für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter sind das 3689 Mark monatlich.

Tatsächlich ist eine solche Überprüfung der Abgeordnetenmitarbeiter in all den Jahren nie durchgeführt worden. Der Landtag habe keinen Anspruch auf die erbetenen Auskünfte, beschied seinerzeit die Gauck-Behörde. Das Bundesverfassungsgericht, das 1992 von einem PDS-Abgeordneten angerufen worden war, kam 1998 zu der Entscheidung, nichts entscheiden zu müssen. Das Gesetz sei der politischen Situation des Umbruchs geschuldet, hieß es sinngemäß, jetzt bestehe kein Interesse mehr, dessen Verfassungsmäßigkeit zu beurteilen. Das Gesetz aber blieb. Nach der Änderung des Stasi-Unterlagengesetzes von 1996 wollte der Bundesbeauftragte zwar Auskunft geben, aber nur dem jeweiligen Abgeordneten als Arbeitgeber des Mitarbeiters. Dieser Bescheid wurde vom Berliner Oberverwaltungsgericht im Frühjahr 1999 in zwei Musterverfahren gekippt. Nun werden, neun Jahre nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, die Fragebögen verschickt. Von den 30 PDS-Abgeordneten sind der Klage nur 21 Fraktionsmitglieder beigetreten.

Ralf Hübner

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