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Pendlerpauschale: Erträglicher Populismus

CSU-Chef Huber will die alte Pendlerpauschale wieder – und bekommt viel Unterstützung.

Auf der Suche nach der Gunst der Normalbürger und Durchschnittsverdiener hat CSU-Parteichef Erwin Huber ein besonderes Osterei im Nest gefunden: die Pendlerpauschale. Sie soll in alter Form wieder her, hatte er der „Welt am Sonntag“ gesagt, und kaum wurde er für seinen „unerträglichen Populismus“ (so der SPD-Bundestagsabgeordnete Gunter Weißgerber) und „finanzpolitischen Amoklauf aus Bayern“ (SPD-Fraktionsvorstandsmitglied Joerg Tauss) kritisiert, da stellte sich ihm schon Linken- Fraktionschef Oskar Lafontaine an die Seite und verwies darauf, Ähnliches bereits im Bundestag eingebracht zu haben. Zur Koalition der Willigen fanden in den Ostertagen dann unter anderem noch der FDP-Finanzexperte Hermann Otto Solms („Eine steuerliche Entlastung der Arbeitnehmer und des Mittelstandes ist überfällig“) und DGB-Chef Michael Sommer, der mit kaum anderen Worten dasselbe sagte.

Tatsächlich mag der „Populismus“ des Erwin Huber dem schlechten Abschneiden der CSU bei den Kommunalwahlen Anfang März und der Landtagswahl im September geschuldet sein, doch aus Sicht vieler Bürger und ihrer Interessenvertreter ist der Vorstoß alles andere als „unerträglich“. Außer einer Handvoll kritischer Städteplaner und einigen umweltbewussten Zeitgenossen gibt es wohl niemanden, der die Fahrten von und zur Arbeit nicht gern steuerlich mehr oder weniger großzügig gefördert sähe. So war es bis zum Januar 2007. Seitdem dürfen Fahrtkosten nur von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Weg zur Arbeit 20 Kilometer überschreitet. Das Bundesfinanzministerium spricht von „Härtefällen“, tatsächlich ist es rund die Hälfte der 16 Millionen Arbeitnehmer, die die Pauschale geltend macht. Für viele Steuerzahler bedeutet sie mehr Netto und Freiraum für die private Lebensgestaltung, die Industrie freut sich am Kilometerkonsum der Verbraucher, die Arbeitgeber profitieren von der Flexibilität und Mobilität ihres Personals.

Die Rückkehr zum alten Status quo kennt nur einen mächtigen Gegner, den Bundeshaushalt. 2,5 Milliarden Euro spart die zusammengestrichene Pauschale laut Finanzministerium. Deshalb sieht man keinen Grund, von den Koalitionsvereinbarungen abzuweichen, wie ein Sprecher am Montag sagte.

Allerdings könnte, womöglich noch vor der bayerischen Landtagswahl, das Bundesverfassungsgericht dem „unerträglichen Populismus“ Hubers Vorschub leisten. Es untersucht die Streichung der Pauschale, und erwartet wird eine Grundsatzentscheidung für das Steuerrecht und die Spielräume des Gesetzgebers. Womöglich setzt sich der „finanzpolitische Amoklauf“ dann in Karlsruhe fort. Denn nach Meinung vieler Rechtsexperten ist das Konzept der Koalition verfassungswidrig. Fahrtkosten zur Arbeit sind notwendige Arbeitskosten, argumentieren sie. Und Einkommen, über das ein Steuerzahler nicht frei verfügen könne, dürfe nicht besteuert werden, so fordere es das „objektive Nettoprinzip“. Zudem sei die 20-Kilometer-Grenze nicht zu begründen. Entweder Entlastung für alle oder für keinen.

Eine wachsende Zahl von Fachleuten glaubt sogar, dass der Gesetzgeber nur über die Höhe zu befinden hat – dass es eine solche Entlastung geben muss, bestimme das Grundgesetz. Sie berufen sich auf einen Beschluss des Gerichts von 2002 zur doppelten Haushaltsführung. Das Finanzministerium hält dem entgegen, die Verfassung dürfe dem Haushalt nicht Milliardensummen aufbürden. Die Entscheidung ist offen. Erwin Hubers Osterei dürfte haltbar sein. (mit dpa)

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