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Pendlerpauschale: Steinbrück: "Niemand sollte triumphieren"

Nachdem der Bundesfinanzhof die Kürzung der Pendlerpauschale als verfassungswidrig eingestuft hat, atmeten viele Steuerzahler auf. Der Finanzminister gab den Hoffnungen jetzt einen Dämpfer.

"Wir halten fest an unserer Position", sagte Peer Steinbrück (SPD) vor Beginn einer Bundestagsdebatte. Er betonte, dass letztlich das Bundesverfassungsgericht entscheide und nicht der Bundesfinanzhof. Sollte das Bundesverfassungsgericht aber dennoch die Position des Bundes nicht teilen und die Neuregelung kippen, werde es eine Lösung geben, die nicht zu Lasten des Haushaltes gehen werde. "Es sollte niemand frühzeitig triumphieren."

In der Vergangenheit hatte das Bundesfinanzministerium angedeutet, dass am Ende die Regelung auch völlig ausgesetzt werden oder eine Reduzierung für alle kommen könnte, sollte Karlsruhe wider Erwarten einen Verfassungsverstoß sehen. Wahrscheinlicher wäre, dass es dann gar keine Abzugsfähigkeit mehr gibt - auch vom 21. Kilometer an, hieß es im Frühjahr vorigen Jahres.

Die Pendlerpauschale war Anfang 2007 abgeschafft und stattdessen eine Härtefallregel für Fernpendler eingeführt worden. Danach sind bei Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz nur noch vom 21. Entfernungskilometer an jeweils 30 Cent steuerlich absetzbar. Der Bundesfinanzhof hält diese Neuregelung für verfassungswidrig. Das sehen neben dem obersten Steuergericht auch zwei Finanzgerichte so. Drei weitere Finanzgerichte hingegen stützen die Position des Bundes.

Urteil bringt Kritikern neuen Wind

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes hatten die Opposition, Verbände, Gewerkschaften und auch Politiker der Koalitionsparteien eine rasche Rückkehr zur alten Pendlerpauschale gefordert. SPD-Finanzpolitiker Reinhard Schultz bekräftigte laut "Berliner Zeitung": "Wir müssen jetzt handeln, um den Schaden zu begrenzen." Schultz schlug erneut vor, für 2007 das alte Recht wiederherzustellen und rückwirkend zum 1. Januar 2008 die Pauschale ab dem ersten Kilometer auf etwa 25 Cent zu senken. Zudem solle die Werbungskostenpauschale von 920 Euro "maßvoll" reduziert werden. Damit spare der Staat allerdings nur noch die Hälfte der ursprünglichen geplanten 2,5 Milliarden Euro.

Der Deutsche Städtetag verlangt eine Senkung und einheitliche Zahlung der Pendlerpauschale. "Eine hohe Pendlerpauschale fördert die Abwanderung aus den Städten, denn sie macht das Wohnen außerhalb attraktiv. Das führt zu mehr Verkehr auf den Straßen mit Lärm und Abgasen in der Luft", sagte Hauptgeschäftsführer Stephan Articus der "Passauer Neuen Presse". "Die Entfernungspauschale sollte deshalb ohne Staffelung bereits ab dem ersten Kilometer gelten und alle Pendler gleich behandeln, egal, ob sie zu Fuß zur Arbeit gehen oder mit dem Fahrrad, mit Bus und Bahn oder dem Auto zur Arbeit fahren". (mpr/dpa) 

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