zum Hauptinhalt
Früherer Ruhestand nur für Arbeitnehmer? Der DGB fordert, dass das Rentenpaket auch auf Beamte übertragen wird.

© dpa

Exklusiv

Pension bald auch mit 63?: DGB fordert Übertragung des Rentenpakets auf Beamte

Was für Rentner gilt, soll auch für Pensionäre gelten, findet der Gewerkschaftsbund - und fordert die Übertragung des Rentenpakets auf die Beamten.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) drängt darauf, auch Beamte von der Mütterrente und der Rente mit 63 profitieren zu lassen. „Wir fordern die adäquate Übertragung des Rentenpakets auf die Beamten“, sagte DGB-Vize Elke Hannack dem Tagesspiegel. Es könne nicht angehen, dass „der Staat einerseits die Wirkungsgleichheit bei Verschlechterungen hochhält, sie bei Verbesserungen aber als unberechtigte Forderung abtut“. In diesem Fall, so Hannack, kämen sich die Beschäftigten „verschaukelt“ vor.

Innenminister warnt vor Zusatzausgaben

Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) wehrt sich gegen die Übertragung der Neuregelungen auf die gut 350 000 Bundesbeamten. Eine bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten etwa sei für Staatsdiener nicht geboten, schrieb er dem DGB. Pensionäre bekämen diese seit jeher besser honoriert als Arbeitnehmer, die Ausgangslage sei eine ganz andere.

Auch bei den Erwerbsunfähigkeitsregelungen und der Rente mit 63 sieht de Maiziere keinen Handlungsbedarf. Wenn die Abschläge bei Dienstunfähigkeit analog zur Rentenversicherung verringere, würden neue Fehlanreize für Frühpensionierungen geschaffen, warnte er. Und Pensionen mit 63 verschärften den Fachkräftemangel und seien auch kaum mit Bestrebungen in Einklang zu bringen, die Beamtenversorgung nachhaltig zu sichern.

DGB: Ungleichbehandlung nicht nachvollziehbar

Beim DGB sehen sie das anders. Für Mütter und Väter, deren Kinder nach 1992 geboren wurden, gebe es Beamtenrecht eine Regelung analog zur Rente, erinnerte Hannack „Warum dies nicht für die Zeit davor möglich sein soll, ist nicht nachvollziehbar.“

Der Verweis auf die höhere Mindestversorgung greife nicht, da diese den Pensionären vorenthalten werde, wenn ihre „erdiente Versorgung“ wegen langer Freistellung oder Teilzeitbeschäftigung geringer ausfalle, argumentiert der DGB. Wenn frühere Erziehungszeiten in der Versorgung nicht ebenfalls aufgewertet würden, erhielten Beamte weniger für die Erziehung von Kindern als Rentner.

Die Rente mit 63 müsse ebenfalls für alle Beschäftigten mit 45 Berufsjahren gelten. Von einer Pension mit 63 würden vor allem Beamte im einfachen und mittleren Dienst profitieren, deren Belastungen im Berufsalltag sehr hoch seien, sagte Hannack. Und auch Dienstunfähigkeit suchten sich die Betroffenen nicht aus, hieß es beim DGB. Krank gewordene Beamte litten im Alter ebenfalls unter den hohen Abschlägen – derzeit 3,6 Prozent pro Jahr. Eine höhere Zurechnungszeit könne die Folgen „zumindest lindern“.

Signal für die Bundesländer

Die Debatte hat Signalcharakter für die Bundesländer, wo mehr als dreimal so viele Beamte beschäftigt sind und bisher auch noch keine Übertragungen stattgefunden haben. Die Ausnahme ist Bayern. Dort bekommen Pensionäre ihre Kindererziehungszeit seit diesem Jahr ebenfalls besser angerechnet. Begründung des zuständigen Finanzministers Markus Söder (CSU): Dies sei "gerecht und ein wichtiges familienpolitisches Signal". Alle Kinder sollten dem Staat gleich viel wert sein.

Politisch ist Bayerns Vorreiterrolle hierbei freilich nicht erstaunlich, denn schließlich war es deren Regierungspartei, die sich massiv für die Mütterrente stark gemacht und sie letztlich durchgedrückt hat.

Die Rente mit 63 dagegen wurde im Freistaat nicht übertragen - unter Hinweis darauf, dass Beamte dort nach 45 Dienstjahren schon seit langem ein Jahr früher in Pension gehen dürften. In Baden-Württemberg wird eine Aufwertung von Kindererziehungszeiten für Beamte derzeit geprüft.

Familienpflegezeit soll auch für Beamte gelten

Bei der Jahrestagung des Beamtenbundes in Köln hatte de Maiziere die Beamten gewarnt, zu viele Angleichungen zu fordern. Schließlich, so spottete er, wollten sie ja wohl nicht komplett von ihrem Pensionssystem auf das der gesetzlichen Rente umsteigen. Doch einen Trost hatte der Innenminister für seine Staatsdiener parat. Die Regelungen für bezahlte Auszeiten bei Pflegefällen in der Familie wolle er auf sie übertragen. „In dieser Hinsicht sind die Situationen für Arbeitnehmer und Beamte vergleichbar.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false