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Politik: Pension für SED-Opfer kann beantragt werden

Berlin - Das neue Gesetz über die Pension für SED-Opfer ist am Mittwoch in Kraft getreten. Damit erhalten Menschen, die aus politischen Gründen in der DDR mindestens sechs Monate lang inhaftiert waren, eine monatliche Zuwendung in Höhe von 250 Euro.

Berlin - Das neue Gesetz über die Pension für SED-Opfer ist am Mittwoch in Kraft getreten. Damit erhalten Menschen, die aus politischen Gründen in der DDR mindestens sechs Monate lang inhaftiert waren, eine monatliche Zuwendung in Höhe von 250 Euro. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen wirtschaftlich bedürftig sind, das heißt, dass ihre Einkommen 1041 Euro, bei Verheirateten 1388 Euro, nicht übersteigen. Allerdings werden Alters- und Erwerbsunfähigkeitsrenten oder vergleichbare Leistungen dabei nicht angerechnet. Auch das Einkommen des Partners wird nicht berücksichtigt. Die Zahl der Empfangsberechtigten wird auf 42 000 geschätzt.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) wies am Mittwoch darauf hin, dass Betroffene die Leistungen noch im August beantragen sollten, damit die Auszahlung bereits ab September sichergestellt sei. Die Umsetzung des „Dritten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR“ obliegt den Bundesländern. In den einzelnen Bundesländern ist die Zuständigkeit für die Gewährung der Pension unterschiedlich geregelt. Während in Berlin zum Beispiel das Landesamt für Gesundheit und Soziales verantwortlich ist, sind es in Brandenburg die Präsidenten der drei Landgerichte in Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Justizministerium, in Sachsen das Regierungspräsidium Chemnitz, in Sachsen-Anhalt das Landesverwaltungsamt und in Thüringen das Landesamt für Soziales und Familie zuständig. sc

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