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Bei der Pflegereform gibt es noch Klärungsbedarf.

© dpa

Pflegereform: "Verschenktes Geld" - Streit um Rücklagen für die Pflege

Gesundheitsminister Gröhe will demnächst sein Konzept für die Pflegereform vorlegen. Doch die SPD ist unzufrieden - und stellt den geplanten Vorsorgefonds in Frage.

In der Koalition gibt es noch Unstimmigkeiten über die geplante Pflegereform. Die SPD-Abgeordnete Hilde Mattheis sagte dem Tagesspiegel nach der letzten Beratung der Fraktionsexperten, sie habe die Sorge, dass für die versprochene Neudefinition von Pflegebedürftigkeit zu wenig übrig bleibe. Gleichzeitig stellte sie den geplanten Vorsorgefonds für spätere Pflegefälle infrage. Angesichts der Erfahrungen mit langfristig auf dem Kapitalmarkt angelegten Geldern sei zu befürchten, dass es sich dabei um „verschenktes Geld“ handle.

1,2 Milliarden als Reserve

Bisher ist vorgesehen, den Pflegebeitrag für die geplante Reform Anfang 2015 um 0,3 Prozentpunkte zu erhöhen – und davon ein Drittel in die Rücklage fließen zu lassen. Das entspräche 1,2 Milliarden Euro pro Jahr. Mit der Reserve soll der vorhergesagte Ausgabenanstieg in den Jahren zwischen 2035 und 2055 abgefedert werden, wenn die geburtenstärksten Jahrgänge ins Pflegealter kommen. Die restlichen 2,4 Millionen Euro sollen in sofortige Leistungsverbesserungen fließen.

Für einen zweiten Reformschritt, den versprochenen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, soll der Beitrag Anfang 2017 um weitere 0,2 Punkte steigen. Vorgesehen ist etwa eine differenziertere Einstufung der Pflegebedürftigen, die Abschaffung der so genannten Minutenpflege und mehr direkte Zuwendung statt bloß körperbezogener Leistungen. Davon sollen vor allem Demenzkranke profitieren.

Aus der Sicht von Mattheis bleibt für diese Systemveränderung durch das vorgesehene Finanztableau sehr wenig Geld übrig. Sie habe die Sorge, dass die Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, die den „Flickenteppich an Leistungsansprüchen“ beenden würde, unter diesen finanziellen Voraussetzungen leide, sagte die Abgeordnete und Sprecherin der SPD-Arbeitsgruppe Gesundheit. Man müsse endlich den Teilhabegedanken für Pflegebedürftige durchsetzen.

Kritik an Verzögerungen

Die Sorge der SPD-Politikerin treibt auch andere um. So forderte das „Bündnis für gute Pflege“ – ein Zusammenschluss von 23 Selbsthilfeorganisationen, Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden – die Bundesregierung auf, die Neudefinition „noch in diesem Jahr verbindlich zu starten“. Der bisherige Zeitplan lasse befürchten, dass das Projekt weiter aufgeschoben werde. Scharfe Kritik an den Verzögerungen übte Sylvia Bühler vom Verdi-Bundesvorstand. Gute Pflege sei „ein Menschenrecht, das nicht länger warten kann“, sagte sie. Seit acht Jahren lägen der Politik dazu Expertenberichte vor. Aufgrund dessen erwarte man, dass das Thema endlich „ganz oben auf der politischen Agenda“ stehe.

Dass die anvisierten 2,4 Milliarden Euro für das Vorhaben nicht reichen, ist Konsens unter vielen Experten. Gleichzeitig gibt es Bedenken gegen die geplante Rücklage. So fragt etwa der Bremer Wissenschaftler Heinz Rothgang, was denn danach kommen solle, um einen übermäßigen Beitragssprung zu verhindern. Entscheidend für die Beiträge sei das Verhältnis von Beitragszahlern und und Pflegebedürftigen. Und dieses werde sich wegen der anhaltend niedrigen Geburtenraten auch nach 2055 nicht substanziell verbessern. Der Fonds sei „genau dann wieder leer, wenn die höchste Zahl an Pflegebedürftigen erreicht wird“.

Auch der Präsident des Deutschen Pflegerates, Andreas Westerfellhaus, zweifelt daran, dass das zurückgelegte Geld für die geburtenstarken Jahrgänge reicht. Priorität habe daher nicht der Fonds, sondern eine „klar definierte und zweckgebundene Summe für professionelle Pflegekräfte“, sagte er dem Tagesspiegel,

Auch die Bundesbank ist skeptisch

Bei den Koalitionsverhandlungen war die Demografiereserve ein Kernanliegen der Union. Die SPD dagegen pochte auf eine Bürgerversicherung für die Pflege, womit sie sich aber nicht durchsetzen konnte. Laut Koalitionsvertrag soll die nicht näher bezifferte Rücklage bis zu ihrer Verwendung von der Bundesbank verwaltet werden. Allerdings haben auch deren Experten den Sinn dieses Sparvorhabens infrage gestellt. „Zweifel an der Nachhaltigkeit einer kollektiven Vermögensbildung unter staatlicher Kontrolle erscheinen umso eher angebracht, je unspezifischer die Verwendung der Rücklagen festgelegt wird“, heißt es im jüngsten Bundesbank-Monatsbericht. Tatsächlich lässt der Koalitionsvertrag die Frage der Verwendung ebenso offen wie die Dauer des Ansparens und den Zeitpunkt, an dem die Reserve angegriffen werden soll.

Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will seinen Gesetzentwurf für eine Pflegereform noch vor der Sommerpause vorlegen. Am Donnerstag trafen sich die Koalitionsexperten ein letztes Mal, um Details zu besprechen. Der Referentenentwurf des Ministeriums sei noch vor Ostern, womöglich gar schon in der nächsten Woche zu erwarten, hieß es.

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