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AKW Philippsburg

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Philippsburg: Gericht stärkt AKW-Betreiber

Die Auflage, das Atomkraftwerk Philippsburg müsse bei Überschreiten von Grenzwerten abgeschaltet werden, ist unverhältnismäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Störfälle müssen jedoch weiterhin gemeldet werden.

Die verschärften Vorschriften für das Atomkraftwerk Philippsburg in Baden-Württemberg sind weitgehend rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. Die Auflage von 2005 sei teilweise zu unbestimmt, befand das Gericht. Danach hätte das Atomkraftwerk abgeschaltet werden müssen, wenn beispielsweise Grenzwerte überschritten werden.

Die ebenfalls angeordnete Melde- und Informationspflicht hält das Bundesverwaltungsgericht hingegen für hinreichend bestimmt und wies die Klage insoweit ab.

Umweltministerium in Stuttgart begrüßt Entscheidung

Das Umweltministerium Baden-Württemberg sieht sich mit dem Urteil in seiner Rechtsauffassung bestätigt. "Das Land hatte die Auflage nur nach ausdrücklicher Weisung durch das Bundesumweltministerium erteilt. Es bestanden von Anfang an durchgreifende Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit, da nicht zu erkennen war, was vom Betreiber konkret eigentlich gefordert wurde", erklärte ein Ministeriumssprecher. Er begrüßte zugleich, dass die Informationspflicht für den Betreiber erhalten bleibt. Die frühzeitige und umfassende Information der Atomaufsicht entspreche bereits der Praxis.

Geklagt hatte der Energieversorger EnBW, nachdem das Land 2005 auf Weisung des Bundesumweltministeriums die Vorschriften erlassen hatte. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte weitgehend eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg. (nim/dpa/AFP)

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