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Verliert die Bildungsministerin ihren Titel? Das Votum des Promotionsausschusses zum Start eines Verfahrens ist eindeutig.

© dpa

Plagiatsvorwürfe: Uni-Prüfer geschlossen gegen Schavan

Der Promotionsausschuss der Uni Düsseldorf hat sich einem Bericht zufolge mit sieben zu null Stimmen dafür ausgesprochen, dass gegen Bildungsministerin Schavan ein Plagiatsverfahren gestartet wird. Die CDU-Politikerin muss nun um ihren Doktortitel bangen.

Das bislang zuständige Gremium der Universität Düsseldorf steht einem Pressebericht zufolge geschlossen hinter einem Verfahren zur möglichen Aberkennung des Doktortitels von Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU). Die Empfehlung des Promotionsausschusses aus der vergangenen Woche zur Eröffnung eines solches Verfahrens fiel einstimmig mit sieben zu null, wie der „Spiegel“ berichtet. Das Gremium verzichtete demnach auch darauf, zusätzlich zur Expertise seines Vorsitzenden weitere Gutachten einzuholen.

Die Expertise hatte der Professor für Jüdische Studien, Stefan Rohrbacher, erstellt. Laut „Spiegel“ stellte er bei Schavan „eine leitende Täuschungsabsicht“ fest. Rohrbacher steht dem Promotionsausschuss vor, dessen Mitglieder teilweise auch im Fakultätsrat sitzen. Dieser soll sich am 22. Januar mit der Frage befassen, ob das Verfahren zur Aberkennung des Doktortitels eröffnet wird. Schavan wird vorgeworfen, in ihrer Doktorarbeit zum Thema „Person und Gewissen“ aus dem Jahre 1980 getäuscht zu haben. Die Ministerin weist die Vorwürfe zurück.

Die Empfehlung des Promotionsausschusses ist für den Fakultätsrat nicht bindend, aber gewichtig, schließlich hatte der Fakultätsrat die Kommission mit der Vorprüfung beauftragt. Für Wolfgang Löwer, Ombudsmann der Deutschen Forschungsgemeinschaft, wäre es „atypisch“, sollte sich der Fakultätsrat über die Empfehlung hinwegsetzen. Er habe einen solchen Fall bisher nicht erlebt, sagte Löwer.

Denkbar ist auch, dass dem Fakultätsrat die Vorprüfung nicht ausreicht und er weitere Expertisen anfordert. Sollte der Fakultätsrat Schavan den Doktortitel entziehen, könnte sie dagegen klagen. Laut Löwer haben die Fakultäten bisher aber „vor den Verwaltungsgerichten immer recht behalten“. (afp/tiw)

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