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Mit der Verlängerung der Bremse soll auch der Mietspiegel korrigiert werden.

© Soeren Stache/ZB/dpa

Plan der Bundesjustizministerin: Barley will Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängern

Die Wirkung der Maßnahme ist umstritten. Für Justizministerin Barley aber zeigt die Mietpreisbremse moderate Wirkung.

Und sie wirkt doch: Die Mietpreisbremse des Bundes, die Hauseigentümern bei der Neuvermietung ihrer Wohnungen auf die ortsübliche Miete plus zehn Prozent einschwört, sorgt für eine „moderate Verlangsamung des Mietanstiegs“. Dies ist das Ergebnis der „Evaluierung“ dieses Eingriffs in den Markt durch das Bundesjustizministerium.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) sagte deshalb am Donnerstag, dass der Bund die Länder zum Einsatz der Mietpreisbremse über das Jahr 2020 hinaus ermächtigen will. Die teils scharfe Kritik, wonach das Instrument nicht greife, habe das „Mieterschutzgesetz“ im vergangenen Jahr „teilweise aufgenommen“. Barley gab aber auch zu: „Da ist noch Luft nach oben.“

Experten kritisieren die vielen Ausnahmeregelungen

Experten kritisieren die vielen Ausnahmeregelungen. So werden bereits zu teuer vermietete Wohnungen nicht ausgebremst, Neubauten ebenfalls nicht. Letzteres sei aber auch richtig so, sagte ein DIW-Experte, da sonst ein Abwürgen der Wohnungsbaukonjunktur drohe.

Das Bundesjustizministerium untersuchte auch 91 Fälle, in denen Mieter sich auf die Bremse beriefen. In drei Viertel der Fälle konnten Mieter Rückzahlungen zu viel gezahlter Miete durchsetzen: zwischen 20 und 650 Euro im Monat – im Mittel 167 Euro. Die meisten dieser Fälle spielen in Berlin.

Weil bei der Durchsetzung der Mietpreisbremse die ortsübliche Miete Maßstab ist, will Barley im Frühjahr mit der Verlängerung der Bremse zugleich auch den Mietspiegel korrigieren. Künftig sollen Mietverträge der letzten sechs (statt bisher vier) Jahre das Ortsübliche abbilden. Mietexperten zufolge würde das den Spielraum für Mieterhöhungen im Wohnungsbestand verringern.

Die Initiative „Deutsche Wohnen enteignen“ findet Barley spannend

„Ganz spannend“ findet Barley die Berliner Volksinitiative „Deutsche Wohnen enteignen“. Möglicherweise werde „Rechtsgeschichte geschrieben“, da der Artikel 15 des Grundgesetzes „noch nie eine Rolle spielte“. Zu den Chancen sagte sie nichts. Ralf Schönball

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