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Polen: EU-Kommission will Kaczynski auf die Finger schauen

Die EU-Kommission hat Polens neuem Präsidenten Lech Kaczynski zu dessen Wahl gratuliert. Gleichzeitig wurde der Wahlsieger darauf hingewiesen, dass die Einführung der Todesstrafe gegen EU-Recht verstoße.

Brüssel - Ein Kommissionssprecher machte deutlich, dass die von dem neuen nationalkonservativen Präsidenten Polens, Lech Kaczynski, befürwortete Einführung der Todesstrafe in der EU nicht möglich sei. Auch eine Diskriminierung von Homosexuellen verstieße, falls sie in Polen zur politischen Praxis würde, gegen die EU-Verpflichtungen Warschaus.

Im Gratulationsschreiben von EU-Kommissionspräsident José Manuel Barrosos heißt es, er sei «überzeugt, dass Polen seine Politik der Integration in die EU fortsetzen wird». Er gehe auch davon aus, dass Polen «weiterhin eine aktive Rolle bei den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Reformen spielen wird, die in einem Europa von 25 Staaten nötig sind».

Zu Kaczynskis Überlegungen zur Todesstrafe sagte ein Kommissionssprecher, diese widersprächen Artikel 6 des EU-Vertrages. Darin heißt es unter anderem: «Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam.» Mit einem Staat, in dem es noch die Todesstrafe gebe, könne beispielsweise nicht über einen Beitritt zur EU verhandelt werden. Ähnliches gelte für Diskriminierung wegen sexueller Orientierung. «Wir werden die Lage (in Polen) mit großer Aufmerksamkeit weiter verfolgen», sagte der Sprecher. (tso/dpa)

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