zum Hauptinhalt
Die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr fast schon designierter Nachfolger Olaf Scholz (SPD).

© dpa

Political animal: Die Geschäfte laufen weiter

Deutschland leidet nicht unter dem Übergang zur neuen Regierung - mit einer Kanzlerin und einem "virtuellen" Kanzler. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Stephan-Andreas Casdorff

Die alte Bundesregierung ist noch im Amt. Kaum zu glauben, oder? Wenn man die Berichte und Verlautbarungen so betrachtet und verfolgt, könnte man meinen, still und leise habe sich im Hintergrund bereits die Übergabe der Macht vollzogen.

Geschäftsführend heißt aber nicht nur, dass die bald scheidenden Minister sogenannte Amtsverweser sind, sondern, dass sie die Geschäfte auch verantwortlich führen. Eine – europäisch gesehen – „Orientierungsmacht“ wie Deutschland kann es sich auch nicht leisten, unregiert zu sein. Unregierbar sowieso nicht. Deshalb werden ja auch weiter Gesetze im Bundestag vorlegt und von den Abgeordneten bearbeitet und beschlossen.

Das Parlament, das neue, das sich bereits konstituiert hat, benötigt dafür natürlich umgekehrt weiter die Zuarbeit der amtierenden Regierung. Der Bundesgesundheitsminister zum Beispiel leistet fachlich-gesetzgeberisch „Formulierungshilfe“, wie jüngst gesehen. (Übrigens, das nur am Rande, auch dadurch, dass Jens Spahn Übermittlungsbriefe zu Gesetzesvorgaben persönlich unterschrieben hat – etwa an die „liebe Katrin“, Katrin Göring-Eckardt, als Grünen-Fraktionsvorsitzende.)

Mehr noch: Zur gleichen Zeit leistet das Bundesgesundheitsministerium Formulierungshilfe für die CDU/CSU-Änderungsanträge zum Ampel-Entwurf für die entscheidende Bundestagssitzung. Die wiederum einen gesetzgeberischen Husarenritt gegen die 4. Corona-Welle einleitet: innerhalb von einer Woche – einschließlich Beratung im Bundesrat und Bestätigung durch den Bundespräsidenten bis hin zur Tatsache, dass das Beschlossene im Bundesgesetzblatt landet. Heißt: in Kraft tritt.

Scholz als Dienstleister seiner kommenden Koalition

Im übertragenen Sinn wiederum bedeutet das: Der Übergang mag die deutsche Politik gerade Kraft kosten, aber nicht so viel, dass die regierungsseitig ihre Reaktionsfähigkeit verlöre. Selbst nicht durch diesen schon auch seltsam anmutenden inter- beziehungsweise prägouvernementalen Zustand. Zu dem gehört, dass es neben Bundeskanzlerin Angela Merkel den, sagen wir, „virtuellen“ Bundeskanzler gibt, Olaf Scholz, der ja der amtierenden Bundesregierung noch als Vizekanzler und als Finanzminister angehört. Er selbst steht damit auch in einem ambivalenten Dienstleisterverhältnis zu seiner künftigen Regierung.

Die Union bereits im Oppositionsmodus

Dass Scholz derzeit gewissermaßen zwei Hüte trägt, stört nicht weiter; wohl aber, dass bei CDU und CSU in der Spitze teils schon im Oppositionsmodus Politik gemacht wird. Manche Töne aus der Regierung, jüngst aber besonders von Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus, wirkten da fehl am Platz.

Wie anders Merkel: Die hatte beim „virtuellen BK“ gleichsam die Erlaubnis eingeholt, sich noch einmal des von ihr in der Pandemie besonders geschätzten Instruments der Konferenz mit den Ministerpräsidenten bedienen zu dürfen. Und das auch noch parallel zur „Reziproken Gesetzgebung“ im Bundestag. Da sage jetzt mal keine:r, die Geschäfte liefen nicht. Opposition hin, Regierung her.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false