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Erbin Maike Kohl-Richter und ihr mittlerweile verstorbener Mann, Altkanzler Helmut Kohl. Die Aufnahme stammt aus dem Jahr 2011.

© Fredrik von Erichsen dpa/lrs picture alliance / dpa

Politiker-Erbe: Rechnungshof rügt Kanzleramt für Umgang mit Kohl-Akten

Amtliche Dokumente dürfen Altkanzlern nicht überlassen werden, kritisieren die Finanzprüfer - und Parteistiftungen auch nicht.

Der Bundesrechnungshof (BRH) wirft dem Kanzleramt vor, mit Akten ehemaliger Regierungschefs zu nachlässig umgegangen zu sein. Dokumente aus der jeweiligen Amtszeit gehörten zum Schriftgut des Bundes, heißt es in einem Prüfbericht, der dem Tagesspiegel vorliegt. „Derartige Unterlagen hätten bereits beim jeweiligen Amtsende nicht aus dem Bundeskanzleramt mitgenommen werden dürfen.“ Stattdessen habe es das Kanzleramt den jeweiligen Kanzlern oder ihren Büro-Mitarbeitern überlassen, wie mit den Unterlagen zu verfahren sei. „Das Bundeskanzleramt hat dafür Sorge zu tragen, dass die Aktenführung in den Büros den Vorgaben des Bundes entspricht“, heißt es. Zudem sprach sich der BRH dagegen aus, die Dokumente nach dem Tod der Amtsträger in parteinahe Stiftungen zu überführen.

Kohl-Erbin bestreitet, Dokumente zu besitzen

Die Kritik richtet sich wesentlich gegen den Umgang mit dem Erbe Helmut Kohls. Nach seiner Abwahl soll der CDU-Politiker hunderte Aktenordner mitgenommen haben, von denen viele in seinem früheren Wohnhaus lagern sollen. Kohls Witwe Maike Kohl-Richter behauptet, dass sie „nicht im Besitz amtlicher Unterlagen des Bundes sei“. Der BRH ist da allerdings skeptisch, da es in den geprüften Kanzler-Büros teilweise die Auffassung gegeben habe, dass es sich auch bei dienstlichen Akten „insgesamt um privates Archivgut“ handele.

"Kartons mit Unterlagen in loser Schüttung"

Das Kanzleramt verweigert Angaben dazu, ob und wie es sich um eine Wiederbeschaffung der Kohl-Akten bemüht. Eine Auskunftsklage des Tagesspiegels hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Mai mit der Begründung abgewiesen, dass es an dem Thema kein hinreichendes öffentliches Interesse gebe (Az. 6 S 13.18). Im Fall Helmut Schmidts werden die Akten derzeit zurückgegeben. Das Verfahren soll laut Kanzleramt bis Jahresende abgeschlossen sein. Nach Feststellungen des BRH hätten in einigen Altkanzler-Büros teils chaotische Zustände geherrscht. „Es gab Büros, in denen Hunderte von Aktenordnern oder Hunderte Kartons mit Unterlagen in loser Schüttung unsortiert aufbewahrt wurden“, monieren die Prüfer in ihrem Bericht.

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