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Politik: Polizei hat Software mit Schwulendatei

Berlin Politiker und Datenschützer haben ein Software-Programm der Polizeibehörden kritisiert, mit dem in mehreren Bundesländern auch Daten über die homosexuelle Orientierung von Verdächtigen registriert werden. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck hat laut „Spiegel“ in einem Brief an die Innenminister von Bayern und Thüringen bemängelt, diese Computerprogramme ließen „ungute Erinnerungen an die alte polizeiliche Praxis der ,Rosa Listen’ wach werden“.

Berlin Politiker und Datenschützer haben ein Software-Programm der Polizeibehörden kritisiert, mit dem in mehreren Bundesländern auch Daten über die homosexuelle Orientierung von Verdächtigen registriert werden. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck hat laut „Spiegel“ in einem Brief an die Innenminister von Bayern und Thüringen bemängelt, diese Computerprogramme ließen „ungute Erinnerungen an die alte polizeiliche Praxis der ,Rosa Listen’ wach werden“. In der Nazi- Zeit hatte die Polizei in solchen Listen Homosexuelle erfasst.

Auch die nordrhein-westfälische Datenschutzbeauftragte Bettina Sokol hält das Verfahren laut „Spiegel“ für „höchst bedenklich“. Angaben über die sexuelle Orientierung gehörten zur Kategorie „besonders schützenswürdiger personenbezogener Daten, die nur unter strengen Voraussetzungen verarbeitet werden dürfen“. Diese Voraussetzungen lägen dort nicht vor. Homosexualität ist in Deutschland seit den 90er Jahren nicht mehr strafbar.

Das Vorgangs- und Verwaltungsprogramm namens IGVP, in dem Verkehrsunfälle, Strafanzeigen, Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten und Meldungen mit kompletten Datensätzen von Tätern, Geschädigten und Tatzeugen erfasst werden, ermöglicht auch eine Klassifizierung nach dem Merkmal „homosexuell“. Nach Informationen des „Spiegels“ haben Nordrhein-Westfalen und Bayern das Stichwort „Aufenthaltsort von Homosexuellen“ inzwischen zwar sperren lassen, „Homosexuelle“ als Tätergruppe bleibe aber nach wie vor gültig.

Der Sprecher des Thüringer Innenministeriums, Michael Koch, sagte dem Tagesspiegel, die beanstandete Rubrik sei nur eine unter 388, die zur Kennzeichnung des Täterprofils genutzt würden. Es gebe seines Wissens in der länderübergreifend genutzten Datei nur einen einzigen Eintrag dazu unter rund 2,4 Millionen Daten. Thüringen habe keinesfalls die Absicht, ein entsprechendes Register anzulegen. Die Thüringer Innenbehörde halte die Software für „historisch überholt“ und wolle sich bei der Herstellerfirma darum bemühen, dass sie verändert werde. sc

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