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Politik: Polizei vermutet zweiten Bahnbomber im Ausland

Bedenken gegen geplantes Anti-Terror-Gesetz

Berlin - Auch den zweiten mutmaßlichen Bombenleger haben die Ermittlungsbehörden jetzt identifiziert. Nach Informationen des Tagesspiegels handelt es sich um einen Libanesen aus Köln. Den ganzen Tag über waren die Ermittler am Dienstag in großer Hektik. Eine Verhaftung schien nicht ausgeschlossen. Eine Wohnung in Köln, in der die Behörden den Gesuchten vermuteten, wurde von der Polizei durchsucht. Er war aber offenbar bereits geflüchtet.

Auch in Oberhausen, Essen und in Kiel durchsuchte die Polizei im Zusammenhang mit den Ermittlungen Wohnungen. Die Aktion richtete sich gegen eine Kontaktperson des Gesuchten. Dieser selbst, so glauben die Ermittler, hat sich bereits ins Ausland abgesetzt. In Oberhausen und Essen gab es Festnahmen. Das Bundeskriminalamt wollte sich zu den Aktionen nicht äußern. Am Abend bestätigte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe auch offiziell, dass der zweite Tatverdächtige identifiziert sei. Die Bundesanwaltschaft will deshalb jetzt einen Haftbefehl beantragen.

Gegen den zweiten mutmaßlichen Bombenleger soll beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) Haftbefehl wegen Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, des versuchten Mordes in einer Vielzahl von Fällen und des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion beantragt werden. Die beiden mutmaßlichen Täter sollen am 31. Juli in Köln explosionsfähige Kofferbomben in Zügen nach Dortmund und Koblenz deponiert haben. Einer der beiden Verdächtigen, ein 21-jähriger Libanese, war bereits am Samstag in Kiel verhaftet worden. Die Bundesanwaltschaft dementierte zugleich Medienberichte, wonach am Montag ein Festnahmeversuch gescheitert sei.

Unterdessen hielt am Dienstag die Diskussion über strengere Gesetze zur Terrorismusabwehr an. SPD-Chef Kurt Beck sprach sich in der Debatte über die geplante Anti-Terror-Datei indirekt für eine „Indexdatei“ aus. Damit erhielten Polizei und Geheimdienste Hinweise auf Informationen der anderen Dienste, ohne sofort einen direkten Zugriff auf die Daten zu haben. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) lehnte eine „Volltextdatei“ ab. Diese halte sie für verfassungswidrig, sagte die Ministerin. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wertete „den Wettbewerb an täglich neuen Ideen zur Bekämpfung des Terrorismus“ als wenig zielführend. Die Bundesregierung müsse endlich Führung zeigen, sagte GdP-Chef Konrad Freiberg. Die Einführung der Anti-Terror-Datei dürfe nicht weiter verzögert werden.

Ein anderes geplantes Gesetz der Terrorabwehr steht allerdings vor rechtlichen Schwierigkeiten: Gegen die europäische Richtlinie zur Speicherung von Telefon- und Internetdaten, die noch in deutsches Recht umgesetzt werden muss, erhebt ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags rechtliche Bedenken. Es sei „zweifelhaft“, ob die deutsche Umsetzung verfassungskonform möglich sei. (mit ddp)

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