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Politik: Polizeivize in Folter-Affäre angeklagt

In Frankfurt sollte Jakob von Metzlers Mörder zur Aussage genötigt werden / Kritik an Dauer der Ermittlungen

Berlin (ce/oom/csl/neu). Der VizePolizeipräsident von Frankfurt (Main), Wolfgang Daschner, soll sich wegen einer Gewaltandrohung gegen den Mörder des Bankierssohnes Jakob von Metzler vor Gericht verantworten. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft habe beim Landgericht Anklage wegen „Verleitung zur Nötigung“ erhoben, wie die Justizbehörde am Freitag mitteilte. Daschner hatte, wie von ihm selbst in einem Vermerk festgehalten und vom Tagesspiegel öffentlich gemacht, dem mittlerweile verurteilten Mörder und Entführer Jakobs, Magnus Gäfgen, im Oktober 2002 Schmerzen androhen lassen, um das Versteck der Geisel zu erfahren.

Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) reagierte unmittelbar nach der Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft. Er habe den Vize-Polizeipräsidenten mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben in Frankfurt entbunden, ließ er mitteilen; Daschner werde verwaltungsinterne Aufgaben im Landespolizeipräsidium Wiesbaden übernehmen. Diese Maßnahme sei zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Frankfurter Polizeipräsidiums und aus Fürsorge gegenüber dem Angeklagten geboten, so Bouffiers Begründung.

Der SPD-Politiker Dieter Wiefelspütz nannte es „skandalös“, dass es so lange gedauert habe, bis es zu einer juristischen Klärung komme. „Es wird langsam Zeit, dass die Justiz in Frankfurt zu einem Ergebnis kommt“, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion dem Tagesspiegel. Auch die FDP-Menschenrechtsexpertin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wundert sich über die Dauer der Ermittlungen. Die Anklage gegen Daschner sei „konsequent und folgerichtig“. Die FDP-Politikerin sagte dem Tagesspiegel: „Ein Rechtsstaat gibt einen Teil von sich auf, wenn Polizisten Gewalt anwenden, um Aussagen zu erpressen.“

Für den rechtspolitischen Sprecher der Grünen-Fraktion, Jerzy Montag, ist die Anklage gegen Daschner „eine Selbstverständlichkeit und das Mindeste, was die hessische Justiz machen muss“. Montag sagte dem Tagesspiegel, er sei „nicht erfreut, dass bereits im Vorfeld versucht wird, den Vorwurf der Aussageerpressung abzubügeln“. Das klinge sehr nach „Mauschelei“, denn der dringende Tatverdacht liege auf der Hand. Montag sagte, er hoffe, dass mit der Entscheidung klar werde, dass es in Deutschland nie wieder Folter geben dürfe. Wiefelspütz sagte, wenn er zu entscheiden hätte, würde Daschner „nie wieder eine Vernehmung leiten dürfen“. Gäfgens Anwalt Hans Ulrich Endres nannte die Anklage wegen Nötigung gegenüber dem Tagesspiegel einen „Skandal“. Daschner gehöre vielmehr wegen Aussageerpressung verurteilt.

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