zum Hauptinhalt

Politik: Prägende Begriffe

Deutscher Herbst, Rasterfahndung, Terroristische Vereinigung

Viele Begriffe aus der Zeit des RAF-Terrors sind fester Bestandteil unserer Sprache geworden, Sicherheitsbestimmungen, die noch heute gelten, gehen auf diese Jahre zurück. Ein kurzes Lexikon.

Deutscher Herbst/bleierne Zeit: Am 5. September 1977 um 17 Uhr 28 begann, was später der Deutsche Herbst genannt wurde: die Entführung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer, bei der seine vier Begleiter erschossen wurden. Es folgten eine Flugzeugentführung, ein Mord am Piloten, der Suizid von drei RAF-Häftlingen in Stammheim, am 19. Oktober wurde Schleyers Leiche gefunden. Als bleiern wurde jene Zeit empfunden, weil sie Angst, Hysterie und Hilflosigkeit auslöste: Der Staat reagierte auf den Terrorismus unter anderem mit Verschärfungen der Gesetze (siehe Kontaktsperre), Ausschluss der Verteidiger und der Kronzeugenregelung. Der Anwalt Otto Schily rief Richtern hinterher: „Jetzt haben Sie den Rechtsstaat ruiniert.“

Bewegung 2. Juni: Die Organisation zählte wie die RAF zur „Stadtguerilla“. Sie benannte sich nach dem Todestag des 1967 von einem Polizisten erschossenen Studenten Benno Ohnesorg. Gegründet 1972 im Westteil Berlins, agierte die Bewegung 2. Juni weitgehend dort. Sie war weniger hierarchisch gegliedert als die RAF. Mitglieder der Gruppe töteten bei einem Anschlag auf den britischen Yachtclub in Berlin-Gatow einen Bootsbauer und erschossen 1974 den Berliner Kammergerichtspräsidenten Günter von Drenkmann. 1975 entführten Gruppenmitglieder den Berliner CDU-Chef Peter Lorenz und pressten fünf inhaftierte Terroristen frei. Darunter auch Verena Becker, die Anfang der 80er Jahre dem Verfassungsschutz sagte, Stefan Wisniewski sei am Buback-Mord beteiligt gewesen. Becker wechselte, wie später Inge Viett und Juliane Plambeck, zur RAF.

Isolationsfolter: Die inhaftierten RAF-Mitglieder haben sich oft über ihre Haftbedingungen beschwert. Tatsächlich saßen viele in strenger Einzelhaft. Sie sprachen von „Isolationsfolter“, Ulrike Meinhof nannte ihre Zelle in der JVA Köln-Ossendorf den „Toten Trakt“. Die Europäische Menschenrechtskommission kam zu dem Schluss, die Vorwürfe seien haltlos. Die Gefangenen durften – außer während Kontaktsperren – Besuch von Anwälten und Familienangehörigen empfangen. Außerdem standen ihnen Radios, Zeitungen, Schreibmaschinen und Bücher zur Verfügung.

Mescalero : Am 25. April 1977 erschien in der Göttinger Asta-Zeitung der Text „Buback – Ein Nachruf“. Der Autor, der als Mescalero unterschrieb, erklärte: „Meine unmittelbare Reaktion, meine ,Betroffenheit’ nach dem Abschuss von Buback ist schnell geschildert: Ich konnte und wollte (und will) meine klammheimliche Freude nicht verhehlen.“ Und weiter: „Ich habe den Typ oft hetzen hören. Ich weiß, was er bei der Verfolgung, Kriminalisierung, Folterung von Linken für eine herausragende Rolle spielte.“ 25 Jahre später gab sich der ehemalige Student Klaus Hülbrock als Autor zu erkennen.

Kontaktsperre : Die Bundesregierung erließ eine Reihe von Gesetzen, die insbesondere den Baader/Meinhof-Prozess beeinflussten. Das wichtigste war ein Sondergesetz von 1977, das innerhalb von einer Woche erarbeitet war. Es ermöglichte den Landesjustizministern, Kontaktsperren zu verhängen. Demnach durften die Gefangenen weder untereinander noch mit ihren Anwälten Kontakt haben, wenn für Leib und Leben sowie die Freiheit einer Person eine Gefahr bestand. Diese Kontaktsperre durfte höchstens 30 Tage dauern und musste nach zwei Wochen von einem Gericht bestätigt werden. Sie konnte auch verlängert werden. Bereits 1974 beschloss der Bundestag einige Gesetzesänderungen, die den Prozess beeinflussten. Die Zahl der Verteidiger wurde auf drei minimiert, Verteidiger konnten ausgeschlossen werden, unter anderem, wenn gegen sie der Verdacht bestand, dass sie an der Tat beteiligt waren. Außerdem durfte ein Verteidiger fortan nur noch einen Mandanten im selben Verfahren haben.

Sympathisanten: An diesem Begriff scheideten sich die Geister, weil er keine objektive Kategorie umriss. Viele von denen, die anfangs mit der RAF sympathisierten, waren später abgestoßen von deren zunehmender Radikalisierung. Wenige, die zunächst nur mit der RAF sympathisierten, wurden später deren aktive Mitglieder, wie etwa Wolfgang Grams. Die Bezeichnung Sympathisant wurde zum Kampfbegriff: Mit der Unterstellung, jemand sei RAF-Sympathisant, wurden auch Kapitalismuskritiker diskreditiert.

Big Raushole: Diesen Begriff benutzte der abgetauchte Rechtsanwalt Siegfried Haag. Gemeint war damit eine Aktion, um inhaftierte RAF-Mitglieder freizupressen. Ursprünglich sollte Jürgen Ponto entführt werden, doch der Bankier wurde stattdessen erschossen. Fünf Wochen später entführte die RAF Schleyer.

Bekennerschreiben : Nach jedem Anschlag meldete sich die RAF mit einem Bekennerschreiben. Der Inhalt bestand allerdings zum größten Teil aus Phrasen und schwer verständlichen Sätzen. Zum letzten Mal meldete sich die RAF am 20. April 1998. Darin gab sie in einem achtseitigen Schreiben ihre sofortige Auflösung bekannt. Während die RAF 26 Mitglieder aufzählte, die „im bewaffneten Kampf gestorben sind“, wurden ihre Opfer mit keinem Wort erwähnt. „Menschlich arm“, kommentierte das Ex-RAF-Mitglied Klaus Jünschke diesen Umstand.

Bad Kleinen: In dem kleinen Ort bei Schwerin ereignete sich die folgenreichste Panne bei der Fahndung nach RAF-Mitgliedern. Klaus Steinmetz, V-Mann des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes, berichtete den Beamten, dass er sich im Juni 1993 in Bad Kleinen mit der Terroristin Birgit Hogefeld treffen werde. Die Polizei bereitete sich mit fast 100 Beamten, darunter 37 GSG-9-Elite-Polizisten, auf die Festnahme vor. Auf dem Bahnhof von Bad Kleinen stieß am 27. Juni Hogefelds Lebensgefährte Wolfgang Grams, ebenfalls gesuchtes RAF-Mitglied, zu den beiden. Trotz des massiven Polizeiaufgebots gelang es nicht, Grams und Hogefeld problemlos zu verhaften. Grams erschoss den GSG-9-Beamten Michael Newrzella und starb kurz darauf selbst – vermutlich durch eine eigene Kugel. Da zwei Zeugen gesehen haben wollten, dass ein Polizist den am Boden liegenden Grams erschossen hätte, gab es die Vermutung, Grams sei ermordet worden. Kriminaltechnische Untersuchungen legen nahe, dass es Selbstmord war. Die Informationspolitik der Bundesregierung geriet zum Desaster. Innenminister Rudolf Seiters (CDU) trat zurück, Generalbundesanwalt Alexander von Stahl wurde entlassen.

Stammheim: Die Justizvollzugsanstalt wurde nach ihrem Standort benannt, dem Stuttgarter Stadtteil Stammheim. 1975 wurde neben dem Gelände der Haftanstalt eigens für die Prozesse gegen die RAF-Mitglieder eine gepanzerte Mehrzweckhalle gebaut. Aus Furcht vor Befreiungsaktionen mit Hubschraubern wurde die Halle – ebenso wie der Hofgang – mit Stahlnetzen überspannt. Nachdem sich Ulrike Meinhof bereits im Mai 1976 erhängt hatte, nahmen sich in der sogenannten Todesnacht von Stammheim am 18. Oktober 1977 drei weitere RAF-Mitglieder das Leben: Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe.

Terroristische Vereinigung: Im Sommer 1976 verabschiedete der Bundestag das Anti-Terror-Gesetz (§129a Strafgesetzbuch), das die Bildung einer terroristischen Vereinigung als Straftatbestand einführte. Seitdem kann jeder, der zu den Rädelsführern oder Hintermännern einer Vereinigung gehört, deren Zweck darauf ausgerichtet ist, „Mord, Totschlag oder Völkermord“ zu verüben, mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Mitglieder müssen mit bis zu fünf Jahren Gefängnis rechnen. Die Verteidigerpost in Terroristenprozessen darf seither überwacht werden. Außerdem ermöglicht das Gesetz, Untersuchungshaft auch ohne Verdacht auf Flucht- und Verdunkelungsgefahr anzuordnen.

Rasterfahndung: Um die Fahndung der Polizei nach Terroristen zu verbessern, entwickelte der damalige BKA-Präsident Horst Herold in den 70er Jahren das Verfahren zur vernetzten Durchsuchung. Dabei werden bestimmte Personengruppen aus Datenbanken (etwa Melderegister, Handelsregister, Grundbuch) herausgefiltert, indem man nach Merkmalen sucht, die auch auf die gesuchte Person zutreffen. Alle, die in diesem „Raster“ hängen bleiben, werden gezielt überprüft. Mit Hilfe der Rasterfahndung konnte 1979 das RAF-Mitglied Rolf Heißler festgenommen werden. 2004 wurde bekannt, dass nach der Auswertung von etwa 8,3 Millionen Datensätzen in Deutschland nur ein einziges Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. Dieses wurde aber wieder eingestellt.

Kassiber: Das Verb kassibern bedeutet: geheime Mitteilungen verbreiten. Den RAF-Gefangenen gelang es, Informationen aus Stammheim an die RAF-Helfer in Freiheit zu schmuggeln. Die Kassiber kursierten auch innerhalb der Gefängnisse unter den Häftlingen. 1971 schloss der Bundesgerichtshof Otto Schily als Verteidiger in der Strafsache gegen Gudrun Ensslin aus. Das Gericht sagte, bei der Verhaftung von Ulrike Meinhof sei ein Kassiber der inhaftierten Ensslin gefunden worden, der nur über Schily aus dem Gefängnis gelangt sein könne.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false