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Da geht's lang. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer macht eine typische Handbewegung.

© Andreas Gebert/dpa

Präventivgewahrsam: Bei Haft für Gefährder bleibt Bayern zu vage

Kein Guantanamo, aber auch kein rechtsstaatlicher Goldstandard. Die neuen Anti-Terror-Pläne gehören nachgebessert. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Wie mit „Fake News“, Falschnachrichten also, Politik gemacht wird, lässt sich auch im seriösen Nachrichtengewerbe beobachten. Bayern wolle mit seinem erneuerten Polizeigesetz „beliebig lange Haft“ für terroristische Gefährder einführen, hieß es, sogar von Guantanamo war die Rede.

Richtig ist, dass die Staatsregierung die Befugnisse für den sogenannten Präventivgewahrsam erweitern will. Ein Richter soll festlegen, wie lange er dauern darf, die Höchstdauer liegt bei einem Jahr. Gegen solche Beschlüsse gibt es Rechtsmittel und über allem wacht ein Bundesverfassungsgericht. Guantanamo-Insassen würden davon träumen. Zudem ist unwahrscheinlich, dass die Befugnisse jemals ausgeschöpft werden. Verdächtige, die derart gefährlich sind, dürften dank weit im Vorfeld greifender Strafgesetze längst in Untersuchungshaft sitzen.

Trotzdem ist Kritik berechtigt. Bayern, das Mutterland der Obergrenze, testet die seine in verfassungsrechtlicher Hinsicht aus. Dafür entwickelt es neue Gefahren-Anhaltspunkte, die Zugriffe erlauben sollen. Die sind vage. Zu vage, um damit eine längerfristige Freiheitsentziehung rechtfertigen zu können. Wenn Regierung oder Parlament nicht nachbessern, werden es wohl die Gerichte tun.

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