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Gesetzlich oder privat? Ohne diese Wahlmöglichkeit könnten Kassenmitglieder einiges sparen.

© Harald Tittel / dpa

Private Krankenversicherung: Auch Sachsen will Wahlfreiheit für Beamte

Das "Hamburger Modell" zieht Kreise: Mit Sachsen will nun erstmals auch ein unionsgeführtes Land Wahlfreiheit für Beamte bei der Krankenversicherung.

Erhalten Beamte in Sachsen bald auch einen hälftigen Zuschuss, wenn sie sich gesetzlich krankenversichern? Wird der Freistaat damit nach Hamburg, Bremen, Thüringen, Brandenburg und Berlin zum sechsten Bundesland, das seinen Staatsdienern finanziell Wahlfreiheit gewährt und ihnen nicht nur Beihilfe bezahlt, wenn sie sich für den Status von Privatpatienten entscheiden? Schließen sich nun auch Länder mit Unions-Ministerpräsidenten dieser umstrittenen, vom rot-grün regierten Hamburg ausgegangenen Initiative an?    

Im Koalitionsvertrag der neu angetretenen schwarz-rot-grünen Regierung in Dresden findet sich jedenfalls ein entsprechender Vorsatz. „Beamte des Freistaates Sachsen“, steht dort auf Seite 62, „erhalten die Möglichkeit, sich ohne Nachteile gesetzlich krankenzuversicher“. Es folgt das Versprechen: „Wir schaffen den Selbstbehalt bei der Beihilfe ab.“ Was diese Festlegung im Detail bedeutet, mag von den frisch Regierenden aber noch keiner sagen – geschweige denn, wann und wie man sich diesbezüglich ans Werk zu machen gedenkt. Bei der SPD sind sie erst mal bloß froh darüber, diese Passage im Koalitionsvertrag überhaupt untergebracht zu haben. Und im zuständigen CDU-geführten Finanzministerium spielt man die Vereinbarung herunter.

CDU: Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen  

Der „Meinungsbildungsprozess“ über die Umsetzung dieses Auftrags sei noch nicht abgeschlossen, sagte Ministeriumssprecherin Sandra Jäschke dem Tagesspiegel Background. Die Koalitionspartner hätten „für die Beseitigung der als ungerecht empfundenen finanziellen Benachteiligung von in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Beamten bewusst eine offene Formulierung gewählt“. Und sie hätten „davon abgesehen, Vorfestlegungen zur Zielerreichung oder konkreten Modellen zu treffen“, betonte die Sprecherin. Der Koalitionsvertrag lasse jedenfalls „auch alternative Lösungen neben der in einigen Ländern bereits eingeführten sogenannten Pauschalbeihilfe nach dem Hamburger Modell zu“. 

Welche das sein könnten, bleibt offen. Das sogenannte Hamburger Modell – mittlerweile eineinhalb Jahre alt und von den Sozialdemokraten der Hansestadt kreiert – diente den vier anderen Ländern, die ihren Beamten seit dem Jahreswechsel ebenfalls Zuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung gewähren, jedenfalls erklärtermaßen als Vorbild. Es lässt, kurz zusammengefasst, allen Landesbeamten die freie Wahl zwischen klassischer und pauschaler Beihilfe. Beim ersten und beamtenüblichen Modell übernimmt die Beihilfe einen großen Teil der Krankheitskosten, der Rest wird über einen Beamtentarif der privaten Krankenversicherung (PKV) abgedeckt. Gesetzlich Versicherte gehen leer aus.   

Bei der pauschalen Beihilfe dagegen werden schlicht 50 Prozent der Beitragskosten bis maximal zur Höhe einer gesetzlichen Vollversicherung übernommen – egal, ob sich die Beamten gesetzlich oder privat absichern. Die Wahlmöglichkeit besteht allerdings, damit es keine Rosinenpickerei gibt, nur einmal und unwiderruflich. Es ist also nicht möglich, zwischen beiden Beihilfe-Modellen hin und her zu wechseln. Und frei wählen dürfen nur Neu-Beamte. Staatsdiener, die vorher schon gesetzlich versichert waren, bekommen aber ebenfalls die Hälfte ihrer Beiträge erstattet.

SPD: Gleichbehandlung wird kommen

Die sächsische Staatsregierung werde „in den nächsten Monaten prüfen, welche Möglichkeiten zur Umsetzung in Betracht kommen“, sagt die Sprecherin von Finanzminister Hartmut Vorjohann (CDU). Dabei stehe man „erst am Anfang eines umfangreichen Prüfprozesses, bei dem neben fiskalischen und versicherungsrechtlichen auch verfassungsrechtliche und beamtenrechtliche Fragen geklärt werden“ müssten.

Bei der SPD wundern sie sich ein wenig über diese Darstellung, möchten das gemeinsame Regieren aber nicht gleich mit Zoff beginnen. Als SPD Sachsen wollen wir die Stärkung der gesetzlichen Krankenkasse und damit des solidarischen Krankenversicherungsystems“, sagte der Generalsekretär des Landesverbands, Henning Homann, dem Tagesspiegel Background. Es sei ein Erfolg, dass sich künftig auch Beamte des Freistaats ohne Nachteile gesetzlich krankenversichern könnten. Über den konkreten Zeitplan und die Ausgestaltung der Vereinbarung müsse man sich in der Koalition tatsächlich noch verständigen. „Aber der Koalitionsvertrag ist eindeutig. Die Gleichbehandlung wird kommen.“

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