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Private: Verfassungsrechtler: Reform würde vom BVG gekippt

Gegen den Gesundheitskompromiss der Koalition sind verfassungsrechtliche Bedenken laut geworden. Vor allem der Basistarif, den private Versicherer künftig anbieten sollen, steht dabei in der Kritik.

Erfurt - "Ich bin der Überzeugung, dass zentrale Punkte nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind", sagte der Präsident des Berliner Verfassungsgerichtshofes, Helge Sodan, der in Erfurt erscheinenden "Thüringer Allgemeinen". Dazu zähle der Basistarif, den die privaten Krankenversicherungen anbieten müssen, sowie die Beschränkung der teilweise steuerfinanzierten Versicherung für Kinder auf die gesetzlich Versicherten. "Ich halte es in keiner Weise für verfassungsgemäß, dass die Kinder von Privatversicherten hier nicht berücksichtigt werden."

Wenn der Gesetzgeber in die Steuerfinanzierung der Kinder-Krankenversicherung einsteige, dürfe der Nachwuchs Privatversicherter nicht als "Kinder zweiter Klasse" behandelt werden, sagte Sodan. Der Kontrahierungszwang beim Basistarif führe indes dazu, dass die Versichertengemeinschaft der jeweiligen PKV geschädigt werde. Er gehe fest davon aus, "dass eine oder mehrere Privatversicherungen vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, sollten diese Eckpunkte zum Gesetz werden". (tso/AFP)

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