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Politik: Prostitution: Europas Richter entscheiden über Sittenwidrigkeit

Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin will die Entscheidung über Sittenwidrigkeit von Prostitution dem Europäischen Gerichtshof überlassen. Die obersten deutschen Verwaltungsrichter entschieden am Dienstag nicht selbst über den Fall einer niederländischen Prostituierten, die aus Deutschland ausgewiesen worden war.

Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin will die Entscheidung über Sittenwidrigkeit von Prostitution dem Europäischen Gerichtshof überlassen. Die obersten deutschen Verwaltungsrichter entschieden am Dienstag nicht selbst über den Fall einer niederländischen Prostituierten, die aus Deutschland ausgewiesen worden war. Der Rechtsstreit soll den europäischen Richtern in Luxemburg vorgelegt werden, teilte das Gericht mit. In dem Beschluss des 1. Senats hieß es, der Europäische Gerichtshof solle entscheiden, ob innerstaatliche Prostitution sittenwidrig sei. (BVerwG 1 C17.00)

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