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Kofferbomber

© dpa

Prozess: Anwalt: Kofferbomber wollte nur erschrecken

Zwei Bomben soll Youssef Mohamad E.H. in Zügen deponiert haben. Allerdings waren sie so konstruiert, dass sie nicht zündeten. Sie sollten nur abschrecken - behauptet zumindest die Verteidigung.

Der in Düsseldorf angeklagte mutmaßliche Kofferbomber Youssef Mohamad E.H. wollte nach Darstellung seines Anwalts kein "Blutbad" in den beiden Regionalzügen anrichten. Nach Veröffentlichung von Mohammed-Karikaturen in deutschen Zeitungen habe der 24-jährige Libanese keinen derartigen Racheakt geplant, sondern lediglich der Öffentlichkeit "einen gehörigen Schrecken" einjagen wollen, sagte Verteidiger Bernd Rosenkranz am Mittwoch in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht und forderte Freispruch. Die Bundesanwaltschaft hatte dagegen wegen versuchten Mordes lebenslange Haft für E.H. verlangt.

Rosenkranz sagte, dass es seinem Mandanten ausgereicht habe, "Leute mit einer Attrappe zu erschrecken", habe ein Zeuge in dem Prozess glaubhaft versichert. Der Verteidiger zeigte sich davon überzeugt, dass die am 31. Juli 2006 auf dem Kölner Hauptbahnhof in zwei Regionalzügen deponierten Sprengsätze nach dem Willen der beiden Bombenbauer nicht explodieren sollten. Der Angeklagte habe "bewusst darauf verzichtet", in die Propangasflaschen Sauerstoff einzuleiten. Dies sei jedoch Voraussetzung für die Zündfähigkeit der Bomben gewesen.

"Ex-Studenten wussten, dass ohne Sauerstoff nichts läuft"

Als nicht nachvollziehbar bezeichnete es Rosenkranz, dass dem Ex-Studenten diese Fehler beim Bombenbau nicht bewusst gewesen sein sollen. Er gehe davon aus, dass seinem Mandanten und dessen im Libanon bereits verurteilter mutmaßlicher Komplize "durchaus bewusst war, ohne Sauerstoff läuft hier gar nichts". Beide hätten "eingesehen, dass es keinen Sinn macht, gegen völlig unbeteiligte Zivilisten oder Fahrgäste vorzugehen".

Dagegen geht die Bundesanwaltschaft davon aus, dass die beiden Bomben nur wegen eines Fehlers nicht explodierten. Die mögliche Opferzahl im Falle der Detonation bezifferte die Anklage auf mindestens 60 bis 75 Menschen. Sie forderte daher die Höchststrafe für den 24-Jährigen. Ob die Anwälte von E.H. ihr Plädoyer noch am Mittwoch würden abschließen können, blieb zunächst unklar. Das Urteil wird für den 18. November erwartet. (sba/AFP)

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