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© dpa

Prozess: Bordellbesuch auf Kosten der CDU

Keine Zeugenvernehmungen, keine langwierige Beweisaufnahme. Die Verhandlung vor dem Mainzer Amtsgericht dauerte nur zweieinhalb Stunden. Dann kam der Richterspruch: Bewährungsstrafe für Ex-CDU-Politiker in Mainz.

Das Gericht verurteilte Markus Hebgen, den ehemaligen Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, wegen schwerer Untreue und schweren Betrugs (ein Bordellbesuch auf Fraktionskosten inklusive) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Zusätzlich muss Hebgen 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Er nahm die Strafe an. Das Urteil wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Der 44-Jährige legte vor Gericht ein umfassendes Geständnis ab und übernahm damit die Verantwortung für Untreue in 18 Fällen und Betrug in einem Fall. Insgesamt hat er in seiner Amtszeit zwischen 2003 und 2006 einen Schaden von mehr als 80 000 Euro verursacht. Rund 30 000 Euro hat der 44-Jährige dabei in die eigene Tasche gesteckt. Nur in einem Fall handelte er uneigennützig: Hier transferierte Hebgen rund 52 000 Euro von einem Konto der Fraktionsgeschäftsführerkonferenz der Union auf das Konto der rheinland-pfälzischen CDU-Landtagsfraktion.

Hebgen gab zwar auf Nachfrage des Gerichts zu, in der Fraktion nur unzureichend kontrolliert worden zu sein, übernahm aber die volle Verantwortung für alle Taten. Er habe das Vertrauen, das ihm entgegengebracht wurde, missbraucht und jeden Blick für Ehrlichkeit verloren. „Für mein Fehlverhalten und für persönliche Bereicherung entschuldige ich mich bei der CDU-Fraktion“, sagte er.

Hebgen war bis zum Frühjahr 2006 Geschäftsführer der Mainzer CDU-Landtagsfraktion, er galt als rechte Hand des damaligen Landes- und Fraktionsvorsitzenden Christoph Böhr. Eine „glanzvolle Position“, sagte die Vorsitzende Richterin. Privat sei es da aber schon lange bergab gegangen, fügte sie hinzu. Hebgen hatte große finanzielle Schwierigkeiten, nach einer Scheidung konnte er seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen. In dieser Zeit hatte Hebgen begonnen in die Fraktionskasse zu greifen. Die Taten ereigneten sich während eines Zeitraums von drei Jahren. Er geriet immer mehr in den „Sumpf strafrechtlichen Verhaltens“, erläuterte sein Verteidiger. 2008 zog Hebgen selbst die Notbremse. Er zeigte sich selbst wegen Veruntreuung an, inzwischen war er Geschäftsführer der Stiftung Kloster Eberbach in Hessen geworden. In Mainz stellte nun auch die neue CDU-Fraktionsspitze Strafanzeige gegen Hebgen.

Hebgen ist inzwischen Hartz-IV-Empfänger und leidet unter schweren Depressionen. Er zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Die Chance, um die er das Gericht gebeten hatte – „noch einmal von vorne anfangen“ –, hat er nach eigener Einschätzung bekommen. Auch für die Union ist der Termin glimpflich verlaufen.

Befürchtungen, Hebgen könne auspacken und in aller Öffentlichkeit Namen nennen – zum Beispiel, welche Unionspolitiker ihn beim 2900 Euro teuren Besuch des Berliner Bordells „Rascona“ begleitet hatten –, waren unbegründet. Die Rechnung wurde mit der Fraktionskreditkarte bezahlt. Doch Hebgen hatte keinerlei Interesse an solchen Scharmützeln: „Es ist amtsbekannt, um wen es sich handelt“, hieß es dazu knapp vor Gericht. Auch bei der Frage, ob seine Begleiter wirklich annehmen konnten, von ihm persönlich eingeladen worden zu sein, wich er aus: Sie hätten viel getrunken, wie hoch die Rechnung war, hätten sie deshalb womöglich gar nicht bemerkt.

Versöhnliche Töne auch in Richtung des früheren CDU-Landes- und Fraktionschefs Böhr: Dieser habe erst ein paar Tage später davon erfahren, dass Hebgen rund 52 000 Euro vom Konto der Fraktionsgeschäftsführerkonferenz geholt habe, sagte Hebgen. Das Geld habe man dringend gebraucht, die CDU habe schließlich mit rund einer Viertelmillion Euro im Soll gestanden, es drohte somit die Zahlungsunfähigkeit. Böhr habe die Mitteilung einfach unkommentiert zur Kenntnis genommen: „Der hatte mitten im Wahlkampf andere Sorgen.“

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