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Prozess um Volksverhetzung: Piusbruder Williamson bleibt Prozess fern

Kommt er? Kommt er nicht? Seit Dienstag steht fest: Der Piusbruder Bischof Williamson, angeklagt wegen Volksverhetzung, wird zu seinem Prozess am Regensburger Amtsgericht am Freitag nicht erscheinen.

Dies bestätigte Williamsons Anwalt Matthias Loßmann dem Tagesspiegel. Zu den Gründen schwieg Loßmann. Er will aber im Verfahren etwas dazu sagen. Williamson hatte im November 2008 im oberpfälzischen Kloster Zaitzkofen im Interview mit einem schwedischen TV-Team die Existenz von Gaskammern zur NS-Zeit bestritten. Auch seien nicht sechs Millionen Juden, sondern einige hunderttausend von Nazis ermordet worden.

Das TV-Interview ist auch über das Internet verbreitet worden. Das Amtsgericht schickte ihm daraufhin einen Strafbefehl: 120 Tagessätze, das bedeutet eine Vorstrafe. Zunächst schien es, als wolle der umstrittene Geistliche die Strafe akzeptieren, dann entschied er sich aber doch für ein Gerichtsverfahren. Er will kein verurteilter Volksverhetzer sein.

Ob Williamson einer Strafe entgehen kann, ist offen. „Wenn sich jemand mit einem Fernsehteam unterhält und dabei den Holocaust leugnet, ist das keine Konversation unter Privaten“, sagt der Berliner Strafrechtsanwalt Nikolai Venn, der auch den Zentralrat der Juden berät. Williamson habe selbst eingeräumt, dass er um die Strafbarkeit seiner Äußerungen in Deutschland wusste. Auch habe der Bundesgerichtshof entschieden, dass Holocaust-Leugnung via Internet den deutschen Straftatbestand erfüllt, egal von wo aus sie verbreitet würde.

Das Amtsgericht hatte das Erscheinen Williamsons ausdrücklich angeordnet. Allerdings gibt es für ihn die gesetzliche Möglichkeit, sich von seinem Anwalt vertreten zu lassen. Der Piusbruder gilt als jemand, der keinem Konflikt aus dem Weg geht. Aus Sicht von Strafverteidigern wäre ein Auftritt sinnvoll gewesen. Man zeigt damit: Man ist glaubwürdig und kneift nicht.

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