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Prozessauftakt: Krebshilfe warnt vor Aufweichung des Rauchverbots

Die Deutsche Krebshilfe wendet sich gegen weitere Ausnahmeregelungen bei den Rauchverboten. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über drei Beschwerden von Gastronomen aus Baden-Württemberg und Berlin.

Die Krebshilfe hat vor dem heute beginnenden Grundsatzverfahren beim Bundesverfassungsgericht vor einer Aufweichung der Rauchverbote in Lokalen gewarnt. "Wenn die Länder-Regelungen durch Ausnahmen und Modifizierungen der Rauchverbote noch weiter aufgeweicht werden, bekommt Deutschland beim Schutz vor dem Passivrauchen die rote Lampe in Europa", sagte Krebshilfe-Präsidentin Dagmar Schipanski der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Jedes Jahr stürben 140.000 Menschen in Deutschland an den Folgen des Rauchens. Flächendeckende Rauchverbote in allen öffentlichen Gebäuden einschließlich der Gastronomie seien der beste Weg, um vor den Gefahren des Tabakrauches zu schützen.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über drei Beschwerden von Kneipenwirten aus Tübingen und Berlin sowie einer Heilbronner Diskothek gegen die Nichtraucherschutz-Gesetze in Baden-Württemberg und Berlin. Der Erste Senat wird in dem Grundsatzverfahren die rechtliche Zulässigkeit von Rauchverboten voraussichtlich umfassend klären. Ein Urteil soll noch vor der Sommerpause verkündet werden. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband verweist auf erhebliche Umsatzeinbrüche vor allem für kleine Kneipen, die keine separaten Raucherräume einrichten können.

Das seit Jahresanfang geltende Rauchverbot in Gaststätten hat nach einer Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) die Geschäfte der Branche schwer beeinträchtigt. Fast jeder zweite gastronomische Betrieb - genau 48 Prozent - verzeichnet seit Einführung des Rauchverbotes zum Jahresanfang Umsatzeinbußen, berichtete die "Berliner Zeitung". Besonders stark betroffen sind demzufolge die Eck- beziehungsweise die Ein-Raum-Kneipen, die die Forderung nach abgetrennten Räumen nicht erfüllen können. Als Folge des Rauchverbots und der Umsatzverluste verzeichneten Industrie- und Handelskammern schon erste Geschäftsaufgaben. Der DIHK warnte, dass mit weiteren Geschäftsaufgaben ein spürbarer Verlust von Jobs verbunden sein könnte. (mhz/dpa)

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