zum Hauptinhalt

PRÜFUNGSRECHT: Der Präsident darf Nein sagen

Der Bundespräsident soll nicht nur repräsentieren und an Weihnachten eine Fernsehrede halten, erist auch dafür zuständig, Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Und wenn er begründete Zweifel hat, darf er seine Unterschrift verweigern.

Der Bundespräsident soll nicht nur repräsentieren und an Weihnachten eine Fernsehrede halten, er

ist auch dafür zuständig, Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. Und wenn er begründete Zweifel hat, darf er seine Unterschrift verweigern. Ohne Gegenzeichnung des Bundespräsidenten tritt kein Gesetz in Kraft. Horst Köhler hat hier drei Mal

Unabhängigkeit bewiesen. Im Oktober 2006

fertigte er das Gesetz

zur Privatisierung der

Flugsicherung nicht aus – er hatte verfassungsrechtliche Bedenken. Im Dezember 2006 hatte er Zweifel am Verbraucherinformationsgesetz, weil es seines Erachtens gegen die mit der Föderalismusreform eingeführte Regel verstieß, dass der Bund den Kommunen keine Aufgaben direkt übertragen darf. Das Gesetz wurde geändert. Seine Unterschrift unter das Gesetz zum Lissabon-Vertrag hielt er so lange zurück, bis das Bundesverfassungsgericht im Juni 2009 darüber geurteilt und Bundestag und Bundesrat über die nötigen Änderungen abgestimmt hatten. afk

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false