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Politik: Qualitätssicherung ist seit 1989 vorgeschrieben

Seit 1989 sind systematische Maßnahmen zur "Qualitätssicherung der kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Versorgung" in Praxen und Kliniken gesetzlich vorgeschrieben. Viel passiert ist seither noch immer nicht.

Seit 1989 sind systematische Maßnahmen zur "Qualitätssicherung der kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Versorgung" in Praxen und Kliniken gesetzlich vorgeschrieben. Viel passiert ist seither noch immer nicht. Ärzte verweisen gern auf die hohe "Prozessqualität", womit etwa der reibungslose Ablauf von Untersuchungen und Behandlungen gemeint ist. Aber mit der Prüfung der "Ergebnisqualität", also des Nutzen all dieses Aufwands für den Patienten, tun sie sich sehr schwer - ebenso wie mit einem Honorarbonus für gute Behandlungsergebnisse.

R. St.

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